Avvocato von Köpenick... Hochstapler werden nicht nur Psychiater

31.03.2013 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht

Der Anwaltsberuf ist offensichtlich auch nicht fälschungssicherer als der des Psychiaters. Aber wenn die Juristen einen erwischen, der zeigt, dass auch ihr Beruf eine Schnittstelle zur Hochstapelei hat, wird es eng.

4 Jahre hat Giovanni di Stefano jetzt von einem britischen Gericht kassiert, weil er seine Mandanten betrogen hat. Di Stefano, der weder Jura studiert noch eine Anwaltszulassung hat, hatte sich dabei eine ziemlich sichere Marktlücke ausgesucht und sie bemerkenswert erfolgreich besetzt:

Er trat öffentlich als "Teufels Advokat" an (so ein Artikel des "Guardian" 2002 über ihn). Er bot rechtliche Beratung vorzugsweise in Verfahren an, die als chancenlos galten.

Er war unter anderem für Saddam Hussein tätig, allerdings bot er seine Dienste auch in Schadensersatzprozessen für Geschädigte von Behandlungsfehlern an, von denen er hohe Honorare gefordert haben soll.

Anders als seine Kollegen ohne Studium und validen Abschluss in der Psychiatrie schaffte er es aber nicht in Prozesse selbst aufzutreten; er druckte nur die italienische Berufsbezeichnung "Avvocato" auf seine Visitenkarten.

Immerhin: In den britischen Medien war er immer wieder präsent und wurde von den Journalisten gerne gehört. In deren Berufsstand gibt es keine Hochstapler: Journalist darf sich ohnehin jeder nennen. Und als Di Stefano nun vor Gericht war, selbst ein chancenloser Fall, da ließ er sich natürlich von einem echten Anwalt vertreten - geholfen hat ihm das, betrachtet man die Höhe der Strafe, wenig...

 

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