Klageträchtiger: die verrücktesten Deutschen oder die unwirksamsten Gesetze?

13.12.2011 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Aktuelles, Recht Diskriminiert

Gestern habe ich für unsere Kanzleihomepage noch Entscheidungen zusammengestellt, die Discobesuchern Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugestanden haben, weil sie wegen ihrer Hautfarbe nicht in Diskos reingelassen wurde.

900 EUR ist der Höchstbetrag, die anderen Beträge liegen um 300 EUR. Heute lese ich in einem Jura-Blog, dass RTL für eine Äußerung in ihrer Sendung "die 10 verrücktesten Deutschen" eine Geldentschädigung in Höhe von 400,- € an den beleidigten 8. Platz zahlen muss (Amtsgericht Köln, Az.: 123 C 260/11).

In dem Blog von Lampmann, Behn und Rosenbaum heißt es:

"Der Kläger hat es sich in den letzten Jahren zur Passion gemacht, Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Er soll bis zu 10.000 Anzeigen geschrieben haben. Hierzu beobachtet er den Verkehr und registriert Falschparker. RTL bezeichnete ihn als "geil, verrückt und total durchgeknallt". Eine gezeigte Pornodarstellerin stellte die Vermutung auf, dass den Kläger sein Verhalten geil mache. Das Gericht erkannte zwar an, dass der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sei, sprach ihm aber nur 400,- € zu. In dem Leitsatz heißt es unter anderem: "Die Geldentschädigung fällt relativ gering aus, wenn der Betroffene selbst durch sein Verhalten massive Kritik der Allgemeinheit hinnehmen muss."

Hmmm... Also 300 EUR für direkte Benachteiligung gelten als eher hoch, zumindest aber angemessen; 400 EUR für einen "verrückten Deutschen" sollen aber "relativ gering" sein.

Das AGG ist wirklich kein besonders effizientes Gesetz... wärw doch mal was für RTL: die 10 "unwirksamsten Gesetze". Wirklich schön wäre es, wenn dann der Gesetzgeber käme und beleidigt Schadenersatz verlangte. Ich würde bedenkenlos an RTL spenden...

 

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