Über den Wolken: Ein bisschen mehr Recht aufs Klo...

23.01.2012 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Behindertenrecht, Recht Diskriminiert

Als ich meine Zulassung als Rechtsanwalt bekommen habe dachte ich nicht, dass es die Durchsetzung des ehr grundlegenden Menschenrechtes auf Zugang zum Klo sein würde, mit der ich einen gar nicht so kleinen Teil meiner Arbeitszeit verbringen würde

Ob gegen die Deutsche Bundesbahn oder gegen duetsche und internationale Luftfahrtgesellschaften: es ist immer das Gleiche. Niemand verbietet Behinderten aufs Klo zu gehen, aber kaum jemand macht es ihnen auch möglich. Geschlossene oder nicht vorhandene Behindertentoiletten auf der Erde und fehlende Bordrollstühle in der Luft führen dazu, dass vor eine der ganz selbstverständlichen Verrichtungen der Gang zum Anwalt geschaltet werden muss...

Der aktuelle Fall wurde immerhin freundlich und außergerichtlich im Einvernehmen gelöst: Unsere Mandantin Sigrid Arnade (Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL.) wollte von Berlin nach Madeira fliegen - und musste sich von Service Hotlines mitteilen lassen, dass Menschen mit Behinderungen zwar willkommen seien, aber grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Bordrollstuhl für den Weg zum Klo hätten.

Schreiben hin, E-Mails her und ein bisschen vorweihnachtliches Telefonieren brachten dann doch noch den Durchbruch. Die Luftfahrtgesellschaft (die nicht genannt sein will) erklärte sich - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - dazu bereit den Bordrollstuhl auf beiden Strecken bereit zu halten (und er war auch tatsächlich da).

Sie vertritt zwar nach wie vor die Auffassung, dass Fluglinien weder durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, noch durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Anhang II verpflichtet werden, stets einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung verpflichtet die Fluglinien aber auf jeden Fall dazu, dass sie ihren Passagieren die erforderliche Unterstützung gewähren, damit sie zur Bordtoilette gelangen können.

Und wie soll das anders geschehen, als durch Zur-Verfügung-Stellen eines Bordrollstuhls? Das konnte die Luftfahrtgesellschaft auch nicht sagen und verständigte sich mit Sigrid Arnade darauf, dass es dafür keine annehmbare Alternative zum Bordrollstuhl gibt, da sowohl aus arbeitsrechtlichen Gründen als auch aufgrund der Haftungsrisiken das Kabinenpersonal Menschen mit Behinderungen auch nicht auf die Bordtoilette tragen kann und es nicht der Würde von erwachsenen Menschen mit Behinderungen entspricht, sich durch Ihnen unbekannte Menschen in der Öffentlichkeit auf die Bordtoilette tragen zu lassen.

In der Vergangenheit hat es bereits zwei Eilverfahren in Frankfurt und Hamburg gegeben, mit denen Menschen mit Behinderungen erfolgreich gegen Fluglinien vorgegangen sind, die Ihnen einen Bordrollstuhl verweigert haben. Nach Auffassung unserer Mandantin Sigrid Arnade ist allerdings dringend erforderlich, dass es eine klare und unmissverständliche Regelung gibt:

"Es kann nicht sein, dass ich jedes mal erst einen Anwalt einschalten muss, wenn ich auf einem Flug einen Bordrollstuhl benötige."

Wir verzichten zwar ungern auf Mandate, in diesem Fall aber finden wir es ganz ok... Solange allerdings das Einfache noch so schwer zu machen ist, vertreten wir Passagiere mit Bordrollstuhlbedarf gerne weiter...

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