Voll Juristin: Die Anwältin als Richterin

06.04.2017 | AutorIn:  Kanzlei | Aktuelles, Kanzlei Intern, Allgemein

Dr. Babette Tondorf wurde zum 6. April zum Mitglied des Anwaltsgerichts in Hamburg bestellt

Auch wenn Anwältinnen und Anwälte es besser wissen sollten, sie halten sich doch nicht immer an die Gesetze: Gelder, die für Mandanten bestimmt sind, werden bisweilen nicht überwiesen; während der Urteilsverkündung flucht der Anwalt, "das ist doch alles bescheuert" oder die Anwältin erhebt gegen den Willen ihrer Mandanten Klage. Unabhängig davon, ob ein Zivil- oder Strafgericht sie verurteilt riskieren Rechtsanwälte in solchen Fällen, dass sie vor das Anwaltsgericht gestellt werden und dort eine Rüge kassieren, Buße zahlen müssen oder im schlimmsten Fall von der Anwaltschaft ausgeschlossen werden.

 Als Richterinnen und Richter sind in der ersten Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit ausschließlich Rechtsanwälte tätig. Unsere Kollegin Dr. Babette Tondorf ist künftig eine der 15 ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Anwaltsgericht in Hamburg. Wir freuen uns, dass die Rechtsanwaltskammer und die Justizbehörde so großes Vertrauen in sie haben und hoffen zugleich, dass sie wenig zu tun haben wird, weil wir Anwältinnen und Anwälte ihr in den nächsten fünf Jahren wenig Gelegenheit geben, als Richterin auftreten zu müssen.

 

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