Was wir können

 

Bei Behinderung, Krankheit und Pflegebedürftigkeit müssen für eine sinnvolle Nachlassgestaltung frühzeitig besondere erbrechtliche Vorkehrungen im Testament getroffen werden.

Wir gestalten Testamente zur Sicherstellung der Versorgung von Kindern mit Behinderung und verhindern so den Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.

Wir prüfen auch bereits bestehende Testamente darauf, inwieweit sie mit der sich verändernden höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehen. Wir bieten außerdem die Durchführung der Testamentsvollstreckung an, insbesondere bei Behindertentestamenten.

 
 

Wen sprechen Sie an

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann hat sich auf Beratung zu und Erstellung von Behindertentestamenten spezialisiert. Sie hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin.