Was wir können

 

Wenn Kinder in streitige Verfahren verwickelt werden, sind sie konfrontiert mit vielen unbekannten Menschen, wie Richterinnen, Rechtsanwälten, Sachverständigen, Jugendämtern, und Verfahrensbeiständen. Wie Sie auf eine kindgerechte Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens Einfluss nehmen können, erfahren Sie bei uns. Wir arbeiten auch als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen.

Lesbische, schwule, bi-, trans*- und intersexuelle Menschen beraten wir gerne bei der Gestaltung von individuellen Familienmodellen und vertreten Sie bei der Stiefkindadoption vor dem Familiengericht oder im Verfahren gegenüber dem Standesamt. Wir unterstützen außerdem Pflegeeltern bei Konflikten mit dem Jugendamt und bei der Übertragung der Vormundschaft.

Transsexuelle und intersexuelle Kinder und Jugendliche werden von uns zusammen mit ihren Familien, aber auf Wunsch auch unabhängig von ihren Eltern beraten.

Eltern mit Kindern, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, stellen sich viele Fragen: Wie ist das Verhältnis von elterlicher Unterhaltspflicht und dem Anspruch gegen den Sozialleistungsträger? Wofür ist die Pflegeversicherung zuständig und wofür die Krankenkasse? Wann haben die Kinder einen Anspruch auf Schulbegleitung? Wir beraten und vertreten wir Sie gegenüber der Pflege- und Krankenversicherung und dem Sozialleistungsträger z.B. in Streitigkeiten über Pflegestufe, Hilfsmittelversorgung, Hospizversorgung oder Verhinderungspflege.

Wir bilden regelmäßig Mitarbeitende von Kinderhospizen und Kinderpalliativversorgung zu rechtlichen Fragen fort.

Wenn gegen Jugendliche in Strafverfahren ermittelt wird, ist trotz des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts eine frühzeitige Verteidigung wichtig.

Ist Ihr Kind Opfer einer Straftat geworden, begleiten wir das Kind als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter in allen Phasen des Strafverfahrens.

 
 

Wen sprechen Sie an

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann ist als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Ansprechpartnerin zu allen Fragen der elterlichen Sorge und zu betreuungsrechtlichen Problemen bei erwachsenen Kindern mit Behinderung.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein berät und vertritt Sie zu allen medizinrechtlichen Fragen um das Kind als Patient und in sozialrechtlichen Fragen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung.

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf verteidigt Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht und vertritt sie auch, wenn sie auch, wenn Opfer von Straftaten geworden sind.