WAS WIR KÖNNEN

 

Patientenverfügungen betreffen in hohem Maße individuelle Entscheidungen. Es geht dabei um medizinische Behandlungen, die in der Zukunft unter unbekannten Umständen vielleicht erforderlich werden könnten. Wer in der Gegenwart schon einmal über einen schwierigen Eingriff entscheiden musste, weiß, wie schwierig das sein kann. Standardlösungen kann es hier nicht geben. Patientenverfügungen haben weitreichende Folgen – und wenn sie zum Einsatz kommen müssen, ist es oft nicht mehr möglich Fehler zu beseitigen.. Deswegen sollte man sich gut überlegen wie die Patientenverfügung verfasst sein soll. Am besten lässt man sich, wie bei anderen wichtigen Lebensentscheidungen auch, von Experten gut beraten.

Wir kennen uns mit den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Patientenverfügungen gut aus und haben umfangreiche praktische Erfahrungen – auch in der Durchsetzung. Wir kennen die Tücken und Grenzen dieses Instruments – und sein Potential. Wir wissen aber auch, welche anderen Möglichkeiten es gibt, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen und die eigene Pflege entscheiden kann.

Wir entwickeln auch Vorschläge für ungewöhnlichere und im Gesetz nicht vorgesehene Konstellationen. Dazu gehören Vorausentscheidungen für lebensbegrenzt erkrankte Jugendliche oder Elternverfügungen. Wir besprechen mit Ihnen aber auch, wie das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich gewahrt werden kann, die nie einwilligungsfähig waren und die deswegen keine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a BGB verfassen können.

 
 

WEN SPRECHEN SIE AN

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann verfügt als Fachanwältin für Familienrecht mit einem Schwerpunkt im Betreuungsrecht über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung und Konzeption von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr Ansprechpartner in Sachen Patientenverfügung, wenn eine besondere medizinrechtliche Expertise gefragt ist, beispielsweise wenn es um die Durchsetzung von Patientenverfügungen in Zusammenhang mit einer stationären Behandlung geht.