Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Inklusion. Das ist ein Grundgedanke der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland unterzeichnet hat. Auch die Sozialgesetzbücher, die es bei uns gibt, sichern Menschen mit Behinderungen das Recht auf Teilhabe zu. Inklusion heißt, dass jeder Mensch von der Gesellschaft so akzeptiert wird, wie er ist und dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Inklusion muss es in der Schule geben, an der Universität, im Arbeitsleben aber auch in der Freizeit.
Wir können Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Kind in einer Regelschule und nicht in einer Förderschule beschulen lassen wollen. Wir können Sie beraten und vertreten, wenn Ihr Kind "angemessene Vorkehrungen" benötigt, wie Gebärdensprachdolmetscher, barrierefreien Zugang zu Klassenräumen, Schulbegleitung oder ähnliches.
Wir befassen uns aber auch mit Fragen der Teilhabe und der Inklusion in anderen Bereichen als der Bildung, beispielsweise im Arbeitsleben, im Gesundheitssystem oder auch in der Freizeit.
Ansprechpartner ist für Inklusion in der Schule, im Gesundheitswesen und im Alltag ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein. Auf Fragen der Inklusion im Arbeitsleben ist Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf spezialisiert.