Wenn Sie ein Problem haben und von uns beraten oder vertreten werden wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Hinsch oder Frau Howe in unserem Sekretariat. Wo Sie wohnen spielt für uns keine Rolle. Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig. Sie können uns sehr gut per mail erreichen. Sie können uns auch ein Fax schicken oder uns anrufen – gerne auch mit Tess. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht skypen. Per SMS kommunizieren wir nur ausnahmsweise.
Mit dem Sekretariat können Sie einen persönlichen Termin, einen Telefontermin vereinbaren oder klären, dass wir uns auf anderem Wege verständigen – zum Beispiel über E-Mail. Von unseren Mitarbeiterinnen erfahren Sie auch, ob wir Ihr Mandat übernehmen können, was wir noch wissen müssen und welche Unterlagen wir vielleicht benötigen. Wenn wir Sie vertreten sollen, benötigen wir auf jeden Fall auch eine Vollmacht von Ihnen. Weil wir auch viel unterwegs sind, kommen Sie bitte nicht unangemeldet vorbei.
Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei gebärden nicht selbst. Wir haben aber alle viel Erfahrung in der Kommunikation mit Hilfe von professionellen Gebärdensprachdolmetschern und versuchen auch, meistens erfolgreich zu erreichen, dass die Kosten für deren Einsatz von der Justiz, der Eingliederungshilfe oder Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Für Termine in der Kanzlei ist es am besten, Sie kümmern sich selbst um Gebärdensprachdolmetscher, denn Sie wissen am besten, mit welchen Dolmetschern Sie gut klarkommen.