Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Inklusion. Inklusion heißt, jeder Mensch wird von allen so akzeptiert, wie er ist. Inklusion heißt auch: alle Menschen haben gleiche Rechte. Inklusion muss es in der Schule geben, auf der Arbeit und in der Freizeit.

Wir können Ihnen helfen, wenn Ihnen Teilhabe verweigert wird. Wir können Sie beraten und vertreten, wenn sie besondere Unterstützung benötigen: in der Schule, auf der Arbeit oder im Alltag.

Ansprechpartner ist für Inklusion in der Schule, im Gesundheitswesen und im Alltag ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein. Bei Inklusion im Arbeitsleben kennt sich Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf besonders gut aus.