Wenn die Krankenversicherung Ihnen eine Behandlung oder ein Hilfsmittel nicht bezahlen wollen, können wir Ihnen oft helfen. Wir kennen uns auch mit den Problemen von Patienten aus, die seltene oder besonders schwere Erkrankungen haben und die deshalb besondere Medikamente benötigen. Außerdem wissen wir Bescheid, wenn es zum Beispiel um die Kosten eines Hospizaufenthaltes geht.

Kostenübernahmen für palliative Behandlungen und der Hospizversorgung vertraut. Außerdem haben wir besondere Erfahrungen im Bereich der Transplantationsmedizin. Wir wissen auch, wie wir helfen können, wenn ein Arzt einen Fehler gemacht hat. Dann haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Ihr Ansprechpartner in diesen Fragen der Gesundheitsversorgung ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.