Manchmal benötigen Menschen mit Behinderungen auch Expertinnen für Strafrecht. Wenn Menschen mit Behinderung der Polizei sagen, dass sie sexuell missbraucht wurden, glaubt ihnen manchmal keiner. Besonders schlimm ist es, wenn Menschen mit Behinderung im Heim leben und ein Pfleger sie missbraucht oder ihnen wehgetan hat.

Manchmal machen Behinderte auch etwas, was verboten ist. Sie nehmen zum Beispiel im Geschäft Sachen mit, ohne zu bezahlen. Oder sie schlagen jemanden. Manchmal wird man auch ganz zu Unrecht beschuldigt etwas Verbotenes getan zu haben. In all diesen und anderen Fällen, in denen Sie mit der Polizei zu tun bekommen, können Sie sich an uns wenden. Wir können Ihnen helfen.

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf und Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein können Ihnen besonders gut helfen.