Die Arbeit von uns Rechtsanwälten muss bezahlt werden. Meistens bezahlen uns die Menschen für die wir arbeiten. Wieviel unsere Arbeit kostet steht in einem Gesetz: dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Oder wir können es vereinbaren.

Wenn Sie sehr wenig Geld haben, gibt es manchmal auch andere Möglichkeiten. Darüber müssen Sie mit uns sprechen. Eine Möglichkeit ist "Prozesskostenhilfe". Dafür muss man einen Antrag stellen. Den muss das Gericht bewilligen. Manche Menschen haben auch eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind: fragen Sie uns.