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Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist unzulässig.
§ 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz


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auf den Seiten der Kanzlei Menschen und Rechte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Lünsmann, Dr. Tolmein, Dr. Tondorf.

In der Kanzlei Menschen und Rechte arbeiten derzeit acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Gabriela Lünsmann, Dr. Oliver Tolmein, Dr. Babette Tondorf, Dr. Jan Gehrken, Judith Hartmann, Annika Hirsch, Kristina von Paczinsky und Tenczin und Dr.Stefan Rusche.

Wir sind überregional tätig und haben uns vor allem auf die Rechtsgebiete Behindertenrecht, Medizinrecht, Seniorenrecht und Antidiskriminierungsrecht spezialisiert. Wir vertreten und beraten Einzelpersonen, aber auch Verbände, Interessengruppen, Vereine, Unternehmen und Stiftungen. Bei welchen Rechtsproblemen wir Ihnen besonders gut helfen können, erfahren Sie hier auf unserer Homepage in der Rubrik "Rechtsgebiete".

Unsere Homepage informiert Sie darüber, wer wir sind, wann wir Vorträge halten, wie Sie uns erreichen und was unsere Arbeit kostet.

Wir bieten auch Fortbildungen und Seminare an. Sie erfahren hier zudem etwas über unser Konzept von Barrierefreiheit. Unsere Webseite haben wir für sehbehinderte Menschen und Menschen, die Schwierigkeiten mit genau kontrollierten Bewegungen haben, barrierearm gestaltet. Die meisten Seiten bieten wir deshalb auch zusätzlich in "Deutscher Gebärdensprache" (DGS) und in Leichter Sprache an.

Unsere Homepage bietet Ihnen in der Rubrik "Neuigkeiten" auch aktuelle Informationen aus unseren Rechtsgebieten an. Außerdem können Sie einen Newsletter abonnieren, mit dem wir Sie in unregelmäßigen Abständen über wichtige rechtliche Entwicklungen in unseren Schwerpunktgebieten informieren. Schauen Sie sich um. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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