Kosten
In der Kanzlei Menschen und Rechte arbeiten Rechtsanwälte. Rechtsanwälte können Menschen helfen, die Probleme mit Gesetzen haben. Der Mensch, für den wir als Rechtsanwälte arbeiten, heißt Mandant. Der Mandant muss dem Rechtsanwalt für seine Arbeit Geld bezahlen. Das Geld, das der Anwalt bekommt, heißt Vergütung. Es heißt auch Honorar. Wenn wir für Sie arbeiten, sprechen wir am Anfang darüber, was das kostet.
Sie haben wenig Geld
Es gibt auch Möglichkeiten für Menschen mit wenig Geld, einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Wie das geht, besprechen wir dann mit Ihnen. Es gibt zum Beispiel Prozesskostenhilfe. Bei der Prozesskostenhilfe bezahlt der Staat Ihren Anwalt. Sie können auch eine Versicherung abschließen, die Ihnen einen Anwalt bezahlt. Diese Versicherung heißt Rechtsschutzversicherung.
Honorar
Wieviel Geld Sie als Mandant mindestens an einen Rechtsanwalt bezahlen müssen, steht in einem Gesetz. Dieses Gesetz hat einen schwierigen Namen. Es heißt: "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz". Sie müssen Ihren Rechtsanwalt aber nicht auf jeden Fall selbst bezahlen. Wenn es einen Rechtsstreit gibt, muss am Ende der bezahlen, der verliert. Wenn wir also für Sie einen Streit mit dem Sozialamt gewinnen, bezahlt uns am Ende das Sozialamt.Wenn wir allerdings verlieren sollten, müssen Sie uns bezahlen.
Der Streitwert
Das Gesetz sagt: Wieviel Geld der Anwalt bekommt, hängt meistens vom Streitwert ab. Der Streitwert ist der Wert um den Sie sich mit jemandem streiten. Ein Beispiel dafür: Wenn jemand Ihnen etwas kaputt gemacht hat, das 1000 EUR wert war, wollen Sie von ihm 1000 EUR haben. Mit dem Geld können Sie sich die Sache neu kaufen. Der Streitwert ist dann 1000 EUR. Bei einem Streitwert von 1000 EUR bekommen wir als Rechtsanwälte in einem Prozess vor dem Amtsgericht 212,50 EUR Honorar. Wenn um mehr Geld gestritten wird, ist auch der Rechtsanwalt teurer. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR erhalten wir 1215 EUR Honorar, bei 50.000 EUR Streitwert sind es 2635 EUR. Zusätzlich zu dem Honorar müssen Sie dem Anwalt noch 19 % Mehrwertsteuer zahlen.
Sozialgerichte rechnen anders
Bei einigen Gerichten ist der Streitwert aber nicht wichtig. Sozialgericht sind solche Gerichte. Sozialgerichte sind zuständig, wenn es um Sozialhilfe geht. Sozialgerichte sind auch zuständig, wenn Sie Geld von Krankenkasse wollen. Oder von der Pflegekasse. Wenn der Streitwert vor Gericht nicht wichtig ist, bekommt der Anwalt einen festgelegten Betrag bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt ab davon, steht auch im Gesetz. Wenn wir für Sie vor ein Sozialgericht gehen, besprechen wir vorher, wie teuer das wahrscheinlich wird.
Mehr Geld für den Rechtsanwalt
Manche Arbeiten sind für einen Rechtsanwalt sehr schwierig. Sie dauern auch sehr lange. Dann reicht das Geld nicht aus, das ein Rechtsanwalt normalerweise bekommt. In so einem Fall sagt der Rechtsanwalt: Ich brauche für meine Arbeit mehr Geld als normal. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erlaubt das. Der Mandant kann antworten: Damit bin ich einverstanden. Dann schließen der Rechtsanwalt und er einen Vertrag, in dem steht, wieviel Geld der Rechtsanwalt bekommt. Dieser Vertrag heißt Honorarvereinbarung. Der Mandant kann aber auch sagen: Nein, das ist mir zu teuer. Dann muss der Rechtsanwalt überlegen, ob er die Arbeit trotzdem erledigen kann. Sonst muss der Mandant sich vielleicht einen anderen Rechtsanwalt suchen. Auf jeden Fall gilt aber: Nur wenn der Mandant einverstanden ist, muss er auch mehr Geld zahlen.
Beratung kostet nicht so viel Geld
Bevor Sie überhaupt etwas bezahlen müssen, reden Sie mit dem Rechtsanwalt. Der sagt Ihnen, was Sie tun können. Er sagt Ihnen auch, ob er Ihnen überhaupt helfen kann. Auch eine solche Beratung kostet Geld. Aber sie kostet nicht so viel. Die Beratung kostet in der Kanzlei Menschen und Rechte höchstens 190 EUR (dazu kommt noch die Mehrwertsteuer).
Nicht jeder Streit geht zum Gericht
Nicht jeder Rechtsstreit endet vor einem Gericht. Wenn Sie nicht damit einverstanden, was zum Beispiel das Sozialamt beschlossen hat, müssen Sie sich erstmal beim Sozialamt selbst beschweren. Das gilt auch für Krankenkassen oder für andere Behörden. Diese Beschwerde nennt man Widerspruch. Normalerweise können Sie erst zu Gericht gehen, wenn die Behörde nach Ihrem Widerspruch sagt: Wir bleiben bei unserer Meinung. So ein Schreiben nennt man Widerspruchsbescheid.
Aber auch wenn Sie sich mit einem Nachbarn streiten oder mit Ihrem Arbeitgeber ist es oft besser eine Lösung zu finden ohne dass man vor Gericht ziehen muss. Auch dann gilt: Wenn Sie den Streit gewinnen, zahlt Ihr Gegner auch das Honorar von Ihrem Rechtsanwalt. Es gibt aber ein Problem: Wenn Sie sich streiten und nicht vor Gericht gehen, bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten. Die gibt es nur in einem Verfahren vor Gericht. Und auch die Rechtsschutzversicherung zahlt meistens nicht, wenn Sie noch nicht vor Gericht gegangen sind.