Betreuungs- und Vorsorgerecht
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Situation von Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Eine solche Situation kann sich langsam entwickeln, z. B. durch das Fortschreiten einer Altersdemenz oder die Manifestierung einer psychischen Erkrankung; sie kann aber auch plötzlich eintreten, aufgrund eines schweren Unfalls, eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes.
Die Regelungen des Betreuungsrechts sind an die Stelle der früheren Entmündigung getreten und erlauben eine differenzierte Einrichtung der gesetzlichen Vertretung nach den im Einzelfall erforderlichen Aufgabenkreisen. Dabei hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, sowenig Eingriffe wie möglich in die Rechte der Betroffenen zu verursachen, aber soviel Hilfe wie nötig zu gewährleisten.
Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung stellt einen, wenn auch manchmal erforderlichen, so doch immer schwerwiegenden dauerhaften Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar. Schließlich erhält die Betreuerin oder der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und trifft bindende Entscheidungen im Namen des Betreuten unter Umständen gegen dessen Willen. Es bedarf deshalb einer besonderen Sensibilität bei der Einrichtung einer Betreuung und der Auswahl des Betreuenden. Von gesetzlicher Betreuung Betroffene und auch deren nahe Angehörige haben im Verfahren umfangreiche Rechte, bei deren Wahrnehmung eine anwaltliche Vertretung sinnvoll und interessengerecht ist.
Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, für die Lebenssituation, in der eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird, Vorsorge zu treffen, die eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich niederzulegen und vertrauenswürdige Bevollmächtigte einzusetzen.
Wir bieten Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen von Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten an und vertreten Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung solcher Verfügungen.
Da es sich bei diesen Dokumenten um sehr individuelle Regelungen lebenswichtiger Fragen von großer Tragweite handelt, sollten diese keinesfalls ohne umfassenden Beratung über die die damit verbunden Chancen und Risiken eingerichtet werden. Formalisierte Vordrucke sind in der Regel nicht direkt verwendbar.
Um eine wirksame Vorsorge zu gewährleisten, sind hierfür über das Betreuungsrecht hinaus Fragen des Patientenrechts, des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts, des Arztrechts, des Sozialrechts, des Unterhaltsrechts und nicht zuletzt des Erbrechts zu berücksichtigen. Zu all diesen Fragen bieten wir Ihnen, eine umfassende Beratung an. Wir vertreten Sie auch bei weitergehenden rechtlichen Problemen in betreuungsrechtlichen Verfahren, beispielsweise auch, wenn Sie möchten, dass eine Betreuung beendet wird.
In Fragen des Betreuungs- und Vorsorgerechts wenden Sie sich an:
Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann:
alle Fragen des Betreuungs- und Vorsorgerechts
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein:
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Vertretung in betreuungsrechtlichen Verfahren