Antidiskriminierungsrecht

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, verlangt schon das Grundgesetz und es verbietet auch die Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Behinderung, wegen politischer und religiöser Anschauungen, wegen des merkwürdig klingenden Merkmals "Rasse" und wegen Sprache, Heimat und Herkunft. Die Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union sieht allerdings anders aus.
Menschen mit Behinderungen werden aus Gaststätten verwiesen oder können die Bundesbahn nur teilweise nutzen, sie können Fernsehsendungen nicht verstehen, weil sie nicht in Gebärdensprache übersetzt werden oder sie finden den Weg beim Einwohnermeldeamt nicht, weil Markierungen in Braille-Schrift oder akustische Wegweiser fehlen. Andere verlieren ihren Arbeitsplatz oder können beispielsweise nicht Polizist werden, weil sie transsexuell sind oder sie müssen sich in offizielle Unterlagen als Mann oder als Frau eintragen, obwohl sie weder das Eine sind, noch das Andere, sondern Hermaphroditen. Einige bekommen keine Wohnung, weil sie nicht akzentfrei Deutsch sprechen oder schwul bzw. lesbisch sind, oder sie werden nicht befördert, weil sie Frau sind. Juden und Jüdinnen werden immer öfter offen angefeindet und beleidigt. Muslime haben Schwierigkeiten, den Bau von Moscheen genehmigt zu bekommen oder es wird Ihnen verwehrt, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen. Und ältere Menschen werden oft aus Arbeitsverhältnissen gedrängt.
Die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer jeweiligen besonderen Merkmale ist Alltag in Deutschland - und oft ist es schwierig sich dagegen mit Hilfe der Gerichte zu wehren. Gleichstellung und das Recht auf Anderssein sind im deutschen Recht nicht tief verankert. Richtlinien der EU und Instrumente des internationalen Rechts wie die Konvention gegen die Benachteiligung der Frau geben aber wichtige Impulse und bieten manchmal sogar eine direkte Handhabe um das Recht auf Gleichbehandlung zu erstreiten. Gerade in der rechtlichen Auseinandersetzung um Diskriminierung kommt es darauf an, neben den Instrumenten des nationalen Rechts auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Menschenrechtsübereinkommen und -pakte der Vereinten Nationen Blick zu behalten: z.B. die Anti-Folter-Konvention, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung oder den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Eine wichtige Rolle spielt mittlerweile auch die UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen, die von Deutschland immer noch nicht ratifiziert worden ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nach langen Auseinandersetzungen endlich verabschiedet worden, aber es ist oft schwierig, Rechte nach diesem Gesetz durchzusetzen.
Diskriminierungen können aber nicht nur durch den Gesetzgeber und die Gesetzgeberin beseitig werden. In erster Linie müssen Betroffene und ihre Interessenverbände selbst dagegen angehen, denn sie wissen am Besten, wo sie benachteiligt werden und was erreicht werden muss, damit von einer Gleichbehandlung die Rede sein kann. In diesen Auseinandersetzungen kann Ihnen unsere Kanzlei in vielfacher Hinsicht helfen. Wir können überlegen, ob es sinnvoll ist vor Gericht zu ziehen, welche Konsequenzen das haben kann. Im Einzelfall, keineswegs immer, kann es sinnvoll sein, das rechtliche Anliegen auch in die Öffentlichkeit zu tragen. Für Einzelne, die Benachteiligungen erfahren, ist möglicherweise auch der Kontakt zu Verbänden und Interessengruppen wichtig: Sie können materielle Unterstützung leisten, angesichts der erheblichen Belastungen, die ein oftmals monate- oder sogar jahrelanger Rechtsstreit, ist aber auch das Gefühl, Mitstreiter und Mitstreiterinnen zu haben von erheblicher Bedeutung. Auch hier können Sie auf unsere Erfahrung setzen: Wir setzen auf Kooperation, das oberste Gebot bleibt aber die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten zu vertreten.
Im Bereich des Antidiskriminierungsrechtes führen wir auch Schulungen durch. Die Schulungen konzipieren wir gerne in Absprache mit Unternehmen, Gleichstellungsbeauftragten, Personal- oder Betriebsräten, Vereinen und Verbänden, sowie Schwerbehindertenvertrauensleuten.
Im Antidiskriminierungsrecht berät und vertreten Sie:
Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann
Insbesondere Benachteiligung von Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund. Benachteiligung von Menschen wegen ihres Alters.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein
Insbesondere Benachteiligung von Menschen wegen des Geschlechts (speziell Transsexuelle und Intersexuelle), Diskriminierung in der Schule, Benachteiligung wegen der Behinderung im Arbeitsleben, Ansprüche von Beamtinnen und Beamten und von Soldatinnen und Soldaten wegen Benachteiligung, Ansprüche auf Verbeamtung, Ansprüche auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit, Schulungen.
Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf
Insbesondere Benachteiligung im Arbeitsrecht, Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Ansprüche von Beamtinnen und Beamten wegen Benachteiligung, Ansprüche auf Verbeamtung, Schulungen.
Rechtsanwältin Judith Hartmann
Insbesondere Barrierefreiheit, Benachteiligung wegen der Behinderung (speziell Benachteiligung von schwerhörigen und gehörlosen Menschen), Barrierefreiheit.
Rechtsanwältin Kristina von Paczinsky und Tenczin
Insbesondere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auf Basis von AGG und anderen Normen, Ansprüche gegen Versicherungen wegen Diskriminierung.