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Medienrecht

Medienrecht regelt wie Persönlichkeitsrechte in den Medien geschützt werden können, aber auch, welche Rechte und Pflichten Journalistinnen und Journalisten haben, wenn sie recherchieren und veröffentlichen. Wir vertreten sowohl Medien und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch Menschen, die gegen eine bestimmte Form der Berichterstattung oder der Verbreitung von Bildern und Texten vorgehen wollen. Außerdem beraten wir Sie als Unternehmen oder Einzelperson, wie Sie sich in einer Krisensituation gegenüber Medien verhalten sollen. Wir bieten in diesem Bereich auch Schulungen an.

Medienrecht befasst sich sowohl mit der klassischen Presse, als auch mit Rundfunkunternehmen und Veröffentlichungen im Internet, wobei es hier darauf ankommt, ob es sich um redaktionell gestaltete Angebote handelt oder nicht. Im Medienrecht geht es auch um urheberrechtliche und, da die Medien Tendenzschutzbetriebe sind, um besonders gelagerte arbeitsrechtliche Probleme.

In der Informationsgesellschaft können falsche oder tendenziös zusammengestellte Daten oder Recherche-Ergebnisse erhebliche materielle und persönliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall können Aktienkurse in den Keller fallen, Unternehmen in den Ruin getrieben oder berufliche Karrieren zerstört werden. Andererseits kann auch der Druck auf Journalistinnen und Journalisten ihre Recherchen nicht zu veröffentlichen aufgrund der angedrohten Schadenersatzansprüche oder sonstiger Einflussnahme von außen enorm sein.

Neben den Regelungen des Zivilprozessrechts und des Bürgerlichen Rechts, sind auch Kenntnisse des Datenschutzrechts und strafrechtlicher Regelungen, wie der Wahrnehmung berechtigter Interessen, unverzichtbar. Es ist aber auch wichtig, die Folgen einer Berichterstattung richtig einschätzen zu können und zu verstehen, wie Medien arbeiten und auf welcher Basis Redaktionen handeln.

Ein besonderer Schwerpunkt im Medienrecht ist das Medienstrafrecht. Dazu zählen Delikte im Internet, Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften oder der Vorwurf der Begünstigung. Hier vertreten wir Sie, wenn gegen Sie ermittelt wird. Wir kooperieren auch gerne mit Ihrem - meist in den besonderen strafrechtlichen Fragen weniger erfahrenen - Justitiariat. Unsere Beratung hier dient präventiv beispielsweise der Absicherung von Recherchen gegen polizeiliche Ermittlungen, um einen optimalen Schutz von Informantinnen und Informanten sicherzustellen oder um die strafrechtliche Relevanz von Veröffentlichungen zu klären. Wir können hier auch aufgrund unserer Erfahrung im strafprozessualen Bereich und im Strafvollzugsrecht beraten und vertreten, wenn es darum geht Interviews mit Untersuchungs- oder Strafgefangenen oder ein Besuchsrecht durchzusetzen.

Sie profitieren in diesem Bereich besonders von der langjährigen journalistischen Erfahrung, die Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein als Redakteur, Korrespondent und Berichterstatter in Printmedien und Rundfunksendern gesammelt hat.

In medienrechtlichen Fragen vertritt und berät Sie:

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein



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