Inklusion
Dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Inklusion haben, ist ein Grundgedanke des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (kurz: BRK)das 2009 als Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Inklusion verlangt, dass jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen.
Besondere Bedeutung hat das Konzept der "Inklusion" für rechtliche Auseinandersetzung um Bildung von Menschen mit Behinderungen. Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention sieht einen Anspruch auf ein diskriminierungsfreies inklusives Bildungssystem vor.
Wir können Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Kind in einer Regelschule und nicht in einer Förderschule beschulen lassen wollen. Wir können Sie beraten und vertreten, wenn Ihr Kind "angemessene Vorkehrungen" benötigt, wie Gebärdensprachdolmetscher, barrierefreien Zugang zu Klassenräumen, Schulbegleitung oder ähnliches. Wir können Sie auch beraten, wenn Sie sich durch Fördergutachten benachteiligt fühlen und dagegen vorgehen wollen, damit ihr Kind die benötigte und nicht nur die angebotene Förderung bekommen kann.
Wir befassen uns aber auch mit Fragen der Teilhabe und der Inklusion in anderen Bereichen als der Bildung, beispielsweise im Arbeitsleben. Die Regelungen der Behindertenrechtskonvention bilden in vielen Verfahren, die unsere Kanzlei führt, wichtige Anknüpfungspunkte für unsere Argumentation.
In Verfahren, in denen es um Inklusion geht beraten und vertreten Sie: Rechtsanwältin Dr. Babette TondorfRechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein