Strafrecht
Im Strafrecht tritt der Staat dem oder der Einzelnen mit seinem Strafanspruch entgegen. In den letzten Jahren werden dabei immer schneller gesellschaftlich unerwünschte Verhaltensweisen als Straftatbestände ausgestaltet: Vor allem im Wirtschaftsleben oder im Bereich des Internets, aber auch im Gesundheitswesen nimmt das Bemühen zu, über Androhung und Durchsetzung von Strafe Verhaltensänderungen herbeizuführen.
Gleichzeitig wird das Arsenal an Maßnahmen, das der Staat für die Strafverfolgung einsetzen kann, ständig vergrößert. Beispiele dafür sind: Telefonüberwachung, geheime Onlinedurchsuchungen mit dem Bundestrojaner in den Rechnern des Beschuldigten, Überwachung Verdächtigter mit Hilfe von GPS-Systemen und Kennzeichenlesegeräten, Abgleich von genetischen Daten mit Spuren vom Tatort, direkter Zugriff auf Kontodaten.
Dass die Gesellschaft dadurch im Allgemeinen sicherer wird, kann mit guten Gründen bezweifelt werden. Für Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, erscheint es jedenfalls ratsam, sich frühzeitig anwaltlichen Beistandes zu versichern.
Auch wenn die Verteidigungsmöglichkeiten und -rechte im Ermittlungsverfahren unzureichend ausgestaltet sind, besteht hier doch bisweilen die Möglichkeit frühzeitig falschen Verdächtigungen zu begegnen. Es gilt auch zu verhindern, dass in einem frühen Stadium des Verfahrens Fakten geschaffen werden, die sich in einer eventuellen späteren Hauptverhandlung nur noch schwer korrigieren lassen. Im Medizinstrafrecht (vor allem im Arztstrafrecht und in der Strafverteidigung von Hebammen) kommt es hier beispielsweise darauf an, frühzeitig durch Abklärung des Sachverhalts und eventuell der Beauftragung von Gutachten der Staatsanwaltschaft frühzeitig offensiv entgegenzuarbeiten.
In manchen, insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Bereichen oder wenn es um Verfahren gegen Leistungserbringer im Gesundheitswesen (wie Ärzte oder Hebammen) geht, ist es auch sinnvoll, sich schon weit im Vorfeld eines Strafverfahrens beraten zu lassen. Ziel einer frühzeitigen, beratenden Tätigkeit ist, schon der Einleitung eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens vorzubeugen. Denn selbst wenn am Ende das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt sind Imageschäden und Folgekosten eines Strafverfahrens kaum je wirklich auszugleichen.
Im Bereich der Strafverteidigung liegen unsere Schwerpunkte bei Delikten, die einen Zusammenhang zum Gesundheits- und Sozialrecht haben: Wir verteidigen Ärzte oder Hebammen gegen Körperverletzungs-, Tötungs- oder Betrugsvorwürfe; wir engagieren uns für Schmerzpatienten, denen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird; wir kennen uns mit dem Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs und der Schwarzarbeits-Delikten aus. Eng mit unseren Interessen verknüpft ist außerdem die Verteidigung in Fällen, in denen die Einweisung in den Maßregelvollzug droht. Außerdem befassen wir uns mit der Verteidigung im Bereich des Jugendstrafrechts. Ein weiterer wichtiger Bereich sind für uns Delikte mit Bezug auf die EU und auf das internationale Strafrecht. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, aber auch Subventionsbetrugsdelikte, die häufig einen europarechtlichen Bezug haben. Besonders interessieren wir uns auch für Verfahren, in denen es um komplexe, durch wissenschaftliche Gutachten zu erhellende Kausal- und Zurechnungszusammenhänge geht.
Außerdem engagieren wir uns, nicht zuletzt aufgrund der langjährigen journalistischen Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, im Medienstrafrecht, beispielsweise wenn es um Delikte im Internet geht, um Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften oder den Vorwurf der Begünstigung. In diesem Bereich liegen unsere Erfahrungen und Interessen aber auch in der Beratung, beispielsweise zur Absicherung von Recherchen gegen polizeiliche Ermittlungen, um einen optimalen Schutz von Informantinnen und Informanten sicherzustellen oder um die strafrechtliche Relevanz von Veröffentlichungen zu klären.
Bei strafrechtlichen Mandaten betreuen Sie:
Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf: Insbesondere Strafverteidigung allgemein, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafvollstreckung, Strafvollzug, Maßregelvollzug
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein: Insbesondere Medizinstrafrecht, Strafverteidigung von Ärzten und Hebammen, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeits-Delikte, Maßregelvollzug, Medienstrafrecht, internationales und EU-Strafrecht
Rechtsanwältin Judith Hartmann: Insbesondere Strafvollzug, Strafvollstreckung, Maßregelvollzug