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Opfervertretung, Nebenklage und Zeugenbeistandschaft

Wer Opfer einer Straftat wird, hat es oft schwer im Strafverfahren seine eigene Position zur Geltung zu bringen. Da Geschädigte normalerweise nur den Status von Zeuginnen und Zeugen haben, erfahren Sie wenig über den Gang der Ermittlungen. Sie erhalten keine Akteneinsicht und können in der Hauptverhandlung wenig tun, außer selbst eine Aussage zu machen. Bisweilen -insbesondere bein Delikten gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung- werden Sie auch aufgefordert an einem Glaubwürdigkeitsgutachten mitzuwirken, ohne dass Ihnen Bedeutung und Auswirkungen klar sind.

Deswegen ist es oft empfehlenswert, sich der Anklage als Nebenklägerin oder als Nebenkläger anzuschließen. Mittlerweile können Sie auch in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende oft als Nebenkläger und Nebenklägerin auftreten. Auch im Ermittlungsverfahren können Geschädigte oft schon Weichen stellen. Deswegen ist es empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. In vielen Fällen ist es möglich, dass die Kosten der Nebenklage von der Staatskasse übernommen werden. Auch Opferhilfsorganisationen wie der "Weiße Ring" unterstützen Geschädigte, die sich anwaltlich beraten und vertreten lassen wollen. Nach einer Verurteilung muss der Täter die Kosten der Nebenklage übernehmen.

Wenn Sie zu uns kommen, beraten wir Sie, welche Vorgehensweise sinnvoll ist und Ihren Bedürfnissen entspricht. Manchmal ist schon unklar, ob eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist, da ein Strafverfahren nicht nur den Beschuldigten belasten kann, sondern in besonderem Maße auch Geschädigte, die als Zeugen auftreten und sich mit den Geschehnissen erneut konfrontieren lassen müssen. Wenn Sie sich als Verletzte entscheiden, ein Strafverfahren anstrengen zu wollen, kann ich Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen. Das ist manchmal schwierig, wenn die Täter zum Beispiel Angehörige sind oder Amtsträger oder sich, beispielsweise in Institutionen als Pfleger, Ärztinnen oder Erzieher in Machtpositionen befinden.

Wir können Ihnen helfen, gegen eine Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft vorzugehen. Auch wenn seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs ins Gespräch gebracht wird, prüfen wir, ob es sinnvoll ist, sich darauf einzulassen oder nicht.

Außerdem unterstützen wir Sie dabei, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz durchzusetzen. Wir beraten Sie auch in der Frage, ob und wie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter bzw. die Täterin oder deren Versicherung durchgesetzt werden können. Zivilrechtliche Ansprüche umfassen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Manchmal geht das schon im Strafverfahren mithilfe des sogenannten Adhäsionsverfahrens. Aufgrund unserer Erfahrungen im Behinderten- und Sozialrecht können wir Ihnen zudem helfen, wenn aufgrund der Folgen der Straftat Heilbehandlungen oder Pflege erforderlich sind und um deren Ausmaß und Durchführung gestritten wird.

Wir haben auch Erfahrung in Verfassungsbeschwerdeverfahren, die bisweilen erforderlich sind, um Ihre Rechte als Opfer einer Straftat durchzusetzen.

Im Bereich der Opfervertretung beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein
Insbesondere Nebenklage bei Kapitalverbrechen, in Jugendstrafsachen, Medizinstrafsachen, von Menschen mit Behinderungen, bei rassistisch motivierten Straftaten; Adhäsionsverfahren, Ansprüche nach Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zeugenbeistandschaft.

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf
Insbesondere Nebenklage bei Kapitalverbrechen, in Jugendstrafsachen, bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Vermögensdelikten; Zeugenbeistandschaft, Ansprüche nach OEG.



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