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Behindertenrecht

Behindertenrecht ist so vielfältig wie das Leben von Menschen mit Behinderungen. Seit einigen Jahren verändert sich diese Materie, in der es um sozialrechtliche, verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme geht, tiefgreifend. Eine besondere Rolle hat hierbei die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz: BRK. Was wir in diesem Bereich machen und anbieten finden sie auf einer besonderen Seite.

Für Menschen mit Behinderungen hat der Umbau des Sozialstaates erhebliche, oft nachteilige Folgen.Die Veränderungen des Bundessozialhilfegesetzes durch das SGB XII und die Einschränkungen im Leistungsangebot der Krankenkassen sind nur besonders bekannte Beispiele. Andererseits wandelt sich das Recht an vielen Punkten von einem Fürsorgerecht, in dem Behinderten selbst als Adressaten von Behördenentscheidungen nur eine passive Rolle zukommt, zu einem Rechtsgebiet, das Menschen mit Behinderung auch weitreichende eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Das persönliche Budget, wie es das Sozialgesetzbuch IX und das Sozialgesetzbuch XII vorsehen, ist dafür ein Beispiel. Aber auch die neuen Regelungen der Gleichstellungsgesetze auf Länder- und Bundesebene oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das auch die Benachteiligung von Behinderten verbietet, sind Teil dieser Entwicklung.

Im Behindertenrecht müssen oftmals Sozialleistungen erstritten werden. Vielfach ist es aber auch wichtig, mit Hilfe des Rechts Barrieren zu beseitigen und gegen Benachteiligungen vorzugehen. Menschen mit Behinderungen, die eigene Assistenten beschäftigen, benötigen Rat, wie sie sich als Arbeitgeber verhalten sollen. Für Menschen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, geht es dagegen um die besonderen Rechte, die sie an ihrem Arbeitsplatz haben. Aber auch in strafrechtlichen Verfahren spielt Behinderung bisweilen eine wichtige Rolle. Opfer sexueller Gewalt müssen oft die Erfahrung machen, dass ihnen nicht geglaubt wird. Wenn sie noch im Heim leben sind sie zudem dem Täter manchmal noch ausgesetzt. Bei Behinderten, die als Täter verdächtigt werden, spielen ebenfalls Glaubwürdigkeitsfragen eine Rolle, es wird aber auch in vielen Fällen um Zurechnungsfähigkeit und Gutachtenprobleme gehen.

Wir werden aber auch für Leistungserbringer tätig, beraten Sie beispielsweise bei der Verhandlung von Rahmenverträgen und vertreten sie bei Verhandlungen oder Auseinandersetzungen mit Kostenträgern. Außerdem sind wir für Selbsthilfegruppen, Organisationen und Verbände tätig: Sei es, dass wir sie als ausgelagertes Justitiariat umfassend berate und in rechtlichen Angelegenheit vertreten, oder dass wir angesichts neuer Gesetzgebungsvorhaben Gutachten oder Stellungnahmen verfassen. Wir können Sie als Kanzlei beispielsweise auch im Rahmen einer Verbandsklage vor Gericht vertreten oder Verhandlungen mit Sozialleistungsträgern für Sie führen.

Im Behindertenrecht vertreten und beraten Sie:

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann
Insbesondere Sozialleistungsrecht, Behindertentestament, Heimrecht.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein
Insbesondere Sozialleistungsrecht, Einrichtungssozialrecht, Rahmenverträge mit Sozialleistungsträgern, Barrierefreiheit, Heimrecht, Pflegerecht, Arbeitgebermodell, Persönliches Budget, Antidiskriminierungsrecht, Opfervertretung, Strafrecht.

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf
Insbesondere Schwerbehindertenarbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Arbeitsrecht für behinderte Arbeitgeber, Werkstätten für Behinderte, Maßregelvollzugsrecht, Opfervertretung, Strafrecht.

Dr. Jan GehrkenInsbesondere Pflegerecht, Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII, verwaltungsrechtliche Verfahren

Rechtsanwältin Judith Hartmann
Insbesondere Allgemeines Sozialrecht, Pflegerecht, Persönliches Budget, Barrierefreiheit, Antidiskriminierungsrecht, Rechtsfragen schwerhöriger und gehörloser Menschen, Strafvollzug und Strafvollstreckung bei behinderten Menschen.



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