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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen in der Ehe, in der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft, in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und auch die sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Beziehungen zwischen Kindern, Müttern, Vätern, Co-Müttern und Co-Vätern, Großeltern und Stiefeltern. Diese Regelungen spielen immer erst dann eine Rolle, wenn die Beteiligten alleine nicht mehr zu einverständlichen Regelungen finden, wenn Beziehungen zuende gehen und Streit entsteht über Kinder, Geld und Wohnung.

Frühzeitige anwaltliche Beratung auch schon vor der Eingehung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann helfen, Konflikte von vornherein zu vermeiden. Vertretung im Familienrecht oder sie zu schlichten. Als Familienanwältinnen und -anwälte können wir Konflikte schlichten und Lösungen für Konflikte aufzeigen, die regelmäßig durch die emotionale Verstrickung der Beteiligten und häufig auch durch persönliche Verletzungen geprägt sind.

Die Kanzlei Menschen und Rechte steht für eine ganzheitliche familienrechtliche Beratung und Vertretung. Wir arbeiten mit dem Ziel, in familiären Trennungs- und Konfliktsituationen mit Respekt für die Beziehungen aller Beteiligten umfassende Lösungen für Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen zu erarbeiten, die dauerhaft tragfähig sind und nach Möglichkeit allen Beteiligten das Gefühl vermitteln, dass ihre berechtigten Interessen gewahrt bleiben.

Grundsätzlich streben wir daher an, familiäre Konflikte bei Trennung oder Ehescheidung durch einverständliche Lösungen beizulegen, insbesondere um Belastungen für die betroffenen Kinder zu vermeiden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dementsprechend im außergerichtlichen Bereich. Mit dem Ziel einer einvernehmlichen Trennung oder/und Ehescheidung verhandeln wir vorgerichtlich mit dem Partner/der Partnerin oder deren Anwälten.

Wenn sich ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden lässt, vertreten wir professionell und engagiert Ihre Interessen bundesweit vor allen Gerichten und durch alle Instanzen.

Besondere Erfahrung haben wir in der Beratung und Vertretung binationaler Ehen und den damit verbundenen Rechtsfragen aus dem internationalen Privatrecht.
Außerdem gilt unser besonderes Interesse der Beratung gleichgeschlechtlicher LebenspartnerInnen zu Lebenspartnerschaftsverträgen, Absicherung von Kindern und Rechtsfragen von Adoption und Pflege.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, bei der Gestaltung von Trennungsfolgevereinbarungen, bei Vermögensauseinandersetzung, Teilung des Hausrats, wenn es um die Zuweisung der Wohnung geht, bei Durchführung des Versorgungsausgleichs, bei der Regelung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt oder bei der Aufhebung oder Abänderung gemeinschaftlicher Testamente.

Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern, insbesondere in Fragen des Kindesunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder, bei Auseinandersetzungen um die elterliche Sorge, bei Konflikten um das Umgangsrecht.

Zum Familienrecht gehören außerdem die Bereiche des Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter, Fragen der Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung und das Adoptionsrecht.

Das Familienrecht umfasst nicht nur die anwaltliche Tätigkeit bei der Durchführung der Ehescheidung oder der Aufhebung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, sondern auch schon die rechtliche Beratung vor Schließung und im Verlauf der Ehe / Lebenspartnerschaft, insbesondere beim Entwurf eines Ehevertrages oder eines Lebenspartnerschaftsvertrages mit Regelungen zum Güterrecht, zur Vermögensgestaltung, zu Unterhaltsvereinbarungen und zu erbrechtlichen Vereinbarungen.

Das Familienrecht schließt außerdem alle Rechtsfragen nichtehelicher Lebensgemeinschaften ein.

Bei familienrechtlichen Mandaten betreut sie:

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann



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