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Erbrecht

Die meisten Menschen verlassen sich darauf, dass nach ihrem Tod das gesetzliche Erbrecht schon alles erforderliche richten werde. Deswegen verfassen sie kein Testament. Dabei wissen gleichzeitig nur sehr wenige Menschen, wie die gesetzlichen Erbregelungen aussehen und was sie regeln. Von den getroffenen erbrechtlichen Verfügungen sind zudem ein Großteil inhaltlich unklar, widersprüchlich oder unwirksam.

Dies führt häufig zu Streit, den der Erblasser nicht gewollt hat. Aber auch Testamente und Erbverträge können viele Probleme schaffen, wenn sie nicht hinreichend überlegt sind, oder verschiedene Interpretationen zulassen. Auf der anderen Seite sind die Erben oder Pflichtteilsberechtigten häufig im Irrtum über das, was sie im Erbfall zu erwarten haben; dies führt zu unbegründeten Erwartungen und in der Folge zu unerfreulichen Auseinandersetzungen.

Die Kanzlei Menschen und Rechte bietet Ihnen erbrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Beratung mit dem Ziel einer interessengerechten und wirkungsvollen Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testamente oder Erbvertrag. Wir informieren Sie auch über die Möglichkeiten durch Schenkungen zu Lebzeiten, oder die Gestaltung von Pflegeverträgen unter Angehörigen. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche bei der Nachlassgestaltung, um eine individuelle Lösung zu entwickeln. Hierbei berücksichtigen wir die Besonderheiten der persönlichen Lebenssituation von Singles, Verheirateten und nichtehelichen Paaren ebenso, wie die Besonderheiten von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder, sowie von Patchworkfamilien und Generationen-Wohnprojekten.

Wir beraten Sie, wenn Sie geerbt haben und Rat brauchen, wie Sie feststellen können ob Sie die Erbschaft annehmen sollten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich mit Miterben auseinandersetzen müssen. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils, wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren möchten und wir helfen Ihnen sich als Erbe durch die die Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten abzusichern.

Ein besonderes Anliegen ist uns die Versorgung behinderter Angehöriger durch ein wirksames und gerichtsfestes Behindertentestament, das sicherstellt, dass Ihrem Angehörigen das Erbe auch nützt und nicht durch Pflege- und Betreuungsleistungen aufgebraucht wird. Wir beraten und vertreten Sie auch in Regressverfahren, wenn z.B. Sozial- oder Pflegeleistungsträger nach dem Todesfall Ansprüche gegen Sie als Erben geltend machen.

Die Kanzlei Menschen und Rechte bietet selbstverständlich auch die Abwicklung des Nachlasses im Todesfall, die Testamentsvollstreckung und die Vertretung Ihrer Angehörigen im Erbfall an.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der vorsorgenden Planung nicht nur für den Erbfall, sondern auch für Ihre eigene Zukunft durch die Beratung über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügung, sowie deren Gestaltung und Durchsetzung.

Im Erbrecht berät Sie:
Rechtsanwältin Gabriele Lünsmann
Zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten Sie:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein

Rechtsanwältin Gabriele Lünsmann


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