Erbrecht
Wenn ein Mensch stirbt, werden sein Geld und seine Sachen an andere Menschen, die noch leben verteilt. Der Mensch, der gestorben ist, heißt im Recht Erblasser. Die Menschen, die etwas bekommen, wenn jemand gestorben ist, heißen Erben. Ein Mensch, der stirbt, kann bestimmen, wer Geld oder andere Sachen von ihm bekommen soll. Er muss dafür etwas schreiben: Das Testament. Wenn es kein Testament gibt, bestimmt das Gesetz, wer etwas von dem Erbe bekommt. Viele Menschen denken, dass es ausreicht, das Gesetz bestimmen zu lassen, wer etwas von dem Erbe bekommt. Aber sie wissen gar nicht, was das Gesetz bestimmt. Und auch Menschen, die ein Testament schreiben machen dabei oft Fehler, weil sie nicht genau wissen, was sie schreiben dürfen und was nicht geht. Ein Testament mit Fehlern ist aber oft gar nichts wert.
Wenn es kein Testament gibt, oder ein Testament mit Fehlern streiten sich oft die Erben. Viele Erben denken auch, dass sie sehr viel Geld oder Häuser bekommen, obwohl es gar nicht so viel zu erben gibt. Auch das führt zu Streit. Die Kanzlei Menschen und Rechte kann Sie beraten, damit Sie ein Testament richtig schreiben und es keinen Streit gibt und möglichst niemand enttäuscht ist. Wir besprechen auch mit Ihnen, wie Sie gemeinsam ein Testament machen können, wenn Sie verheiratet sind. Wir können Ihnen auch erklären, wie Sie einen Vertrag über Ihr Erbe abschließen. In manchen Fällen ist das günstiger, als ein Testament zu machen. Außerdem können wir Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie etwas anders leben, als viele Menschen. Wir kennen uns aus mit der Situation von Singles oder von Menschen, die zusammenleben ohne verheiratet zu sein. Wir kennen auch die rechtlichen Probleme, die es bei Testamenten von zwei Männern oder zwei Frauen geben kann, die in einer Lebenspartnerschaft zusammen leben, also so ähnlich wie verheiratete Menschen. Wir wissen auch, worauf Sie achten müssen, wenn Sie als Lebenspartner Kinder haben. Außerdem können wir Sie beraten, wenn Sie als Patchworkfamilie zusammen leben. Eine Patchworkfamilie ist eine Familie, in der die beiden Eltern nicht zusammen ein Kind oder mehrerer Kinder haben, sondern die Kinder von anderen Partnern kommen, zum Beispiel von der ersten Ehefrau oder von einem früheren Freund.
Sie können zu uns kommen, wenn Sie geerbt haben und Rat brauchen. Zum Beispiel kann es sein, dass der Mensch, der gestorben ist Geld, aber auch Schulden hinterlassen hat. Dann müssen Sie überlegen, ob sie das Erbe haben wollen oder ob Ihnen das schadet, Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich mit anderen Menschen einigen oder streiten müssen, die auch geerbt haben. Wir helfen Ihnen auch, wenn andere versuchen, Ihnen Ihren Erbteil nicht zu geben.
Besonders wichtig finden wir, dass auch Menschen mit Behinderungen etwas von dem Erbe haben, das sie bekommen sollen. Das ist manchmal schwierig, weil Sozialämter sagen: Wenn der behinderte Mensch geerbt hat, wollen wir das Geld, das wir für Pflege oder Grundsicherung ausgegeben haben zurück erhalten. Für diese Fälle gibt es Lösungen, die wir Ihnen zeigen können.
Wir unterstützen Sie aber nicht nur, wenn es um Ihr Erbe geht, sondern auch wenn Sie für die Zeit vorsorgen wollen, in der Sie vielleicht nicht mehr selbst entscheiden können. Wir helfen Ihnen eine Patientenverfügung zu machen, mit der Sie Ihrem Arzt sagen, wie er Sie behandeln soll, wenn Sie das selbst nicht mehr sagen können. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie jemandem eine Vollmacht erteilen können, damit er für sie etwas tun kann, wenn sie es nicht mehr selbst können. Und wir sagen Ihnen auch, wie Sie jetzt schon bestimmen können, was später vielleicht mal ein Betreuer für Sie machen soll.
Im Erbrecht berät Sie:Rechtsanwältin Gabriele Lünsmann
Zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten Sie:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwältin Gabriele Lünsmann