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Arbeitsrecht

Die allermeisten Erwerbstätigen in Deutschland verdienen ihren Lebensunterhalt als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Sie stehen also im Dienste von anderen, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Zwischen diesen Gruppen sind Interessengegensätze vorgezeichnet, deren Ausgleich ist Aufgabe des Arbeitsrechts.

Im Arbeitsrecht geht es überwiegend um Fragen individueller Arbeitsverträge, um Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Abmahnungen, Urlaubsansprüche oder Entgeltforderungen. Außerdem spielt die Entgeltfortzahlungen bei Krankheit eine wichtige Rolle, sowie die Situation besondere Gruppen beispielsweise im Mutterschutz, beim Jugendarbeitsschutz oder die arbeitsrechtlichen Regelungen im Schwerbehindertenrecht. Wichtig sind aber auch Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Darunter versteht man den Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie zwischen Betriebs- und Personalräten zu ihren Mitgliedern regelt; hier geht es um die Zulässigkeit und Ausgestaltung von Streiks, um die Rechte von Betriebsräten oder Schwerbehindertenvertretungen oder zum Beispiel um Tarifverträge.

Das deutsche Arbeitsrecht wird, wie viele Rechtsgebiete, zunehmend von dem Europäischen Gemeinschaftsrecht geprägt. Beispielsweise haben die Antidiskriminierungsregelungen alle ihren Ursprung im europäischen Recht.

Die Kanzlei Menschen und Rechte berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in allen klassischen Aufgabenfeldern des Individualarbeitsrechts, also etwa des Arbeitsvertragsrechts und des Kündigungsschutzrechts.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit sind Fälle von arbeitsrechtlicher Diskriminierung und Benachteiligung. Wir führen Schulungen durch - für Betriebe und Interessenvertretungen. Wir beraten und vertreten Betroffene, wie wegen ihrer Behinderung, weil sie transsexuell sind, wegen ihres Alters, ihres Geschlechts, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder weil sie einen Migrationshintergrund haben keine Stellen bekommen, nicht befördert oder ausgegrenzt werden.

Besonders sind wir auf Fallbearbeitungen spezialisiert, die mit der besonderen Situation von kranken oder behinderten Menschen im Erwerbsleben in Zusammenhang stehen: es geht um Belästigung im Arbeitsleben, um die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und Sonderrechten oder die Entwicklung spezieller arbeitsvertraglicher Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse mit besonderen, individuellen Anforderungen (zum Beispiel Arbeitsverträge von Assistenten im Arbeitgebermodell nach § 64 ff. SGB XII). Oftmals herrscht große Unsicherheit der Betroffenen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite über die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dieser Arbeitsverhältnisse; diese beseitigen wir und suchen, oft in enger Kooperation mit unseren Mandantinnen und Mandanten, nach neuen und modelltauglichen Lösungswegen.

Außerdem befassen wir uns mit arbeitsvertraglichen Problemen aus den Bereichen der Medizin und der Pflege. Dabei sind uns neben den üblichen Problemen wie Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus oder problematischen Lohneinstufungen und arbeitsorganisatorischen Fragen auch besondere Probleme vertraut, wie Rechtsfragen des Whistle-Blowing (zum Beispiel bei Missständen in der Pflege) oder Kollision eigener ethischer Vorstellungen und Dienstanweisungen.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie:

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf
insbesondere allgemeine Fragen des Individualarbeitsrechts, Antidiskriminierungsrecht, Schwerbehindertenarbeitsrecht.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein
insbesondere Antidiskriminierungsrecht, Medizinarbeitsrecht, Arbeitsrecht der Pflege.

Rechtsanwältin Judith Hartmann
insbesondere Schwerbehindertenarbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht.



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