Medizinrecht
Ein wichtiger Bereich des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht. Aber auch das Berufsrecht der Heilberufe, rechtliche Fragen um die Leistungen von Hebammen, Krankenhausrecht und Arzneimittelrecht sind wichtige Teilgebiete des Medizinrechts. Überdies spielen Fragen des Leistungsrechts der privaten und gesetzlichen Krankenkassen, sowie der Beihilfe und Fragen des Datenschutzes im Medizinrecht eine bedeutende Rolle.
Die Bemühungen, die Ausgaben für die Krankenversorgung zu begrenzen haben in den letzten Jahren zu erheblichen Verteilungskämpfen im öffentlichen Gesundheitswesen geführt, die gleichzeitig auch bemerkenswerte rechtliche Auswirkungen haben. Ein sichtbarer Ausdruck davon sind beispielsweise Verfahren nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen um Honorarkürzungen oder, im Extremfall, Strafverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetruges. Aber auch gerichtliche Auseinandersetzungen um die Ermächtigung von Krankenhausärzten ambulante Leistungen zu erbringen, die Kostentragung von Medikamenten oder Heil- und Hilfsmitteln durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder der Streit um die Bindungswirkung evidenzbasierter Behandlungsrichtlinien sind eng mit der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens verknüpft. Die Ökonomisierung strahlt auch ins Arbeitsrecht aus, das im Gesundheitswesen durch komplizierte Arbeitszeitregelungen und schwierige Gehaltsstrukturen geprägt ist.
Wir vertreten und beraten im Medizinrecht sowohl Patienten als auch Ärzte, Hebammen, Heilpraktiker, Berufsverbände, Patientenorganisationen, ambulante Hospiz- und Palliativdienste, stationäre Hospize und ihre Zusammenschlüsse. Im Medizinrecht bieten wir zudem ein ständig aktualisiertes Fortbildungsprogramm an, das wir in unserem eigenen Seminarraum oder auch In-House abhalten. Unsere Fortbildungen für Ärzte sind dabei zumeist von der Hamburger Ärztekammer als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt.
Arbeitsgebiete auf denen wir tätig sind, sind das Haftungsrecht, in dem es um eventuelle Behandlungsfehler und ihre Folgen geht, das Medizinstrafrecht (insbesondere das Arztstrafrecht und die strafrechtliche Verteidigung von Hebammen) und das Leistungsrecht der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie das Beihilferecht.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Vertretung von Patienten und Ärzten, die Probleme bei der Behandlung mit nicht zugelassenen Medikamenten oder nicht anerkannten Therapien haben. Wir streiten für die Kostenübernahme von Arzneimitteln wie Dronabinol für Schmerzpatienten oder in der Palliativmedizin, wir vertreten Ärzte, gegen die deswegen Regressansprüche geltend gemacht werden, wir setzen uns für die Möglichkeit Akupunktur bei Wachkoma-Patienten zu verordnen ein oder vertreten Patienten beim Versuch, Cannabisanbau von der Bundesopium-Stelle genehmigt zu bekommen.
Für unsere Arbeit sind hier insbesondere die Auswirkungen der bioethischen Debatte über Sterbehilfe, klinische Forschung an Kindern und nichteinwilligungsfähigen Patienten, über Patientenverfügungen und den Stellenwert der Aufklärung und Arzneimittelforschung, über den Gebrauch von Cannabis in der Medizin, sowie über die Ausweitung der genetischen Diagnostik zu nennen. Neue technische Möglichkeiten und ein Umbruch der ethischen Wertvorstellungen in der Gesellschaft führen auch zu veränderten rechtlichen Bewertungen, beispielsweise was die Zulässigkeit von Gentests angeht, aber auch die Möglichkeit den Abbruch medizinischer Behandlungen vorab zu verfügen oder die Reichweite von Haftungsnormen.
Bei medizinrechtlichen Fragen betreuen Sie:
Dr. Oliver Tolmein:
insbesondere Haftungsrecht, Leistungsrecht Krankenkassen und Beihilfe, Regresseverfahren, Berufsrecht der medizinischen Berufe (insbesondere Ärzte und Hebammen), Medizinstrafrecht, Beratung und Vertretung von Organisationen und Verbänden, Fortbildungsveranstaltungen.
Dr. Babette Tondorf:
Leistungsrecht gesetzliche Krankenversicherung, Fortbildungsveranstaltungen, Arztstrafrecht.
Gabriela Lünsmann:
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Familienrecht und Erbrecht (auch mit besonderer Berücksichtigung der Situation von PraxisinhaberInnen).