Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann ist seit 1998 als selbstständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig; 2007 hat sie die Kanzlei Menschen und Rechte mitbegründet.
Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind das Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie das Erbrecht. Dabei hat Gabriela Lünsmann sich besonders spezialisiert auf alle Rechtsfragen, die im Leben älterer Menschen eine Rolle spielen, wie etwa Fragen der Betreuung und der Vorsorge, den rechtlichen Problemen bei Alterserkrankungen und Pflegebedürftigkeit, aber auch Rechtsfragen, die mit dem Sterben, dem Nachlass und dessen Abwicklung und Verwaltung zusammenhängen. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und hat im Jahr 2008 auch den Fachanwaltskurs Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. Außerdem wurde sie von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. als Testamentsvollstreckerin zertifiziert.
Gabriela Lünsmann beschäftigt sich außerdem seit vielen Jahren in der anwaltlichen Vertretung und in wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Rechtsfragen der Migration; in der Kanzlei Menschen und Rechte ist sie daher auch Ansprechpartnerin für die speziellen rechtlichen Probleme von Migrantinnen und Migranten mit Traumatisierung, Behinderung oder Erkrankung.
Im Betreuungsrecht wird Gabriela Lünsmann auch durch die Betreuungsgerichte als Rechtsanwältin und Verfahrenspflegerin für das Betreuungsverfahren bestellt. Außerdem ist sie als Lehrbeauftragte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft in Hamburg, als Referentin und als wissenschaftliche Autorin tätig.
Gabriela Lünsmann ist Mitglied in der Kommission für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb), im LSVD und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).