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Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann

Portrait: Gabriela Lünsmann

Gabriela Lünsmann ist schon seit 10 Jahren Rechtsanwältin. Jetzt arbeitet sie in der Kanzlei Menschen und Rechte. Die Kanzlei hat sie zusammen mit Dr. Oliver Tolmein und Dr. Babette Tondorf gegründet. Gabriela Lünsmann kennt sich besonders gut mit Familienrecht aus. Sie kennt sich auch gut aus mit den Rechten von Menschen, die zusammenleben, die aber nicht verheiratet sind. Und sie weiß gut über Erbrecht bescheid. Gabriela Lünsmann weiß auch viel über die rechtlichen Probleme, die ältere Menschen haben. Zum Beispiel kann sie helfen, wenn man eine Patientenverfügung schreiben will. Sie kann auch helfen, wenn man nicht genug Geld für die Pflege bekommt. Oder wenn es Probleme mit dem Heim gibt.

Damit sie gut über diese Fragen bescheid weiß, hat sie viele Kurse besucht. Weil sie sich besonders gut mit Familienrecht auskennt, darf sie sich Fachanwältin für Familienrecht nennen. Außerdem hat sie noch den Fachanwaltskurs für Erbrecht besucht. Gabriela Lünsmann ist auch als Verfahrenspflegerin tätig.

Gabriela Lünsmann kennt sich auch gut mit den Rechten von Menschen aus, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Über die Probleme und Rechten von solchen Menschen hat sie auch Aufsätze geschrieben. Gabriela Lünsmann erklärt auch Studenten wie Recht funktioniert. Sie hält auch Vorträge.

Gabriela Lünsmann ist auch Mitglied in Vereinen. Sie ist Mitglied der Kommission für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Sie ist auch Mitglied im Lesben- und Schwulenverband Deutschland und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

Anmerkungen:

Patientenverfügung: Wenn ein Arzt jemanden behandelt, muss der einwilligen. Der Patient muss also sagen: Ja, ich will diese Behandlung. Sonst darf der Arzt keine Operation machen. Er darf sonst auch keine Medikamente verschreiben. Manchmal können Menschen aber nicht selbst einwilligen. Zum Beispiel weil sie nach einem Unfall nicht reden können. Oder weil sie schon sehr alt und verwirrt sind und nicht mehr verstehen, was der Arzt möchte. Wenn man selbst dem Arzt nicht sagen kann: "Ich bin mit einer Behandlung einverstanden", muss das jemand anderes tun. Oft sind das Betreuer. Man kann aber auch sagen: Ich möchte immer selbst entscheiden. Dann muss man einen Text schreiben. In diesem Text schreibt man: "Wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann, möchte ich so behandelt werden, wie ich es jetzt aufschreibe." Einen solchen Text nennt man "Patientenverfügung". Man bestimmt darin jetzt, was der Arzt später einmal machen soll. Und man bestimmt, was er nicht machen soll.

Verfahrenspflegerin: Gericht überlegen oft lange, ob ein Mensch eine Betreuerin bekommen soll. Damit der Mensch um den es geht auch sagen kann, was er möchte, bekommt er eine Verfahrenspflegerin. Verfahrenspflegerinnen kennen sich mit den Rechten von Menschen im Betreuungsverfahren aus. Sie setzen sich für die Interessen von Menschen ein, die eine Betreuerin erhalten sollen. Meistens sind Verfahrenspflegerinnen Rechtsanwältinnen.



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