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Rechtsanwältin Judith Hartmann

Portrait RAin Judith Hartmann

Judith Hartmann ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei Menschen und Rechte tätig. Sie hat sich auf das Rechtsgebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts spezialisiert und darf aufgrund ihrer besonderen Qualifkation die Bezeichnung "Fachanwältin für Sozialrecht" führen.

Einer der Arbeitsschwerpunkte von Judith Hartmann ist die umfassende rechtliche Vertretung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen. Die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten dieser Personengruppe sind ihr auf Grund ihrer eigenen Gehörlosigkeit gut vertraut. Daneben kennt sie auch die Schwierigkeiten schwerhöriger Menschen. Judith Hartmann beherrscht die Deutsche Gebärdensprache (DGS) fließend. Bei Bedarf verwendet sie in der Kommunikation mit Schwerhörigen sowie spätertaubten Menschen lautsprachbegleitende Gebärden zur Unterstützung des Gesprochenen.

Judith Hartmann bearbeitet auch Mandate aus den Bereichen des allgemeinen Schwerbehinderten- und des Pflegerechts. Außerdem befasst sie sich mit der Vertretung von gehörlosen Mandanten im Maßregelvollzug.

Nach der Schule war Judith Hartmann als Vermessungstechnikerin tätig. Sie hat dann die allgemeine Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg erworben und im Anschluss daran Rechtswissenschaften mit dem Wahlschwerpunkt Sozialversicherungsrecht studiert.

Während ihres Studiums war sie Mitglied der Kommission zur Koordinierung der Maßnahmen für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Universität Hamburg, in der Studierende mit den unterschiedlichsten Behinderungen vertreten waren. Parallel dazu war sie zeitweise in der Leitung der "Interessengemeinschaft der Deaf StudentInnen" tätig, die sich für eine Verbesserung der trotz zwischenzeitlich erreichter Fortschritte immer noch nicht barrierefreien Studienbedingungen Gehörloser an Hamburger Hochschulen einsetzt. Sie ist auch heute noch Mitglied dieser Interessengemeinschaft. Außerdem ist sie Mitglied im Deutschen Juristinnenbund.



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