Auch verschlungene Wege können zum Ziel führen
22.10.2016 | | Aktuelles, Behindertenrecht
Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Assistenzleistungen: günstiger Vergleich für Klägerin vor dem LSG Baden-Württemberg
Vor dem baden-württemberischen Landessozialgericht hat die von der Kanzlei Menschen und Rechte vertretene Klägerin am Donnerstag ein Verfahren um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit einem Vergleich erfolgreich abgeschlossen. Ihre Berufung richtete sich gegen Entscheidungen des Sozialgerichts Reutlingen. Das LSG hatte auch bereits darauf gedrungen, dass sie die Berufung zurückzieht bzw. auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, was die Klägerin aber ablehnte.
Schließlich brachten dann nicht die Anti-Diskriminierungsvorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention den Erfolg, sondern ein schwerwiegender Formfehler der Sozialverwaltung. Die angegriffenen Bescheide, in denen Einkommen und Vermögen angerechnet wurden, konnten deswegen keine Wirkung entfalten. Das Sozialamt musste sich also verpflichten, nun den ungekürzten Betrag für die Assistenz auszahlen. Zu einem Vergleich kam es, weil auch noch andere Positionen strittig waren, bei denen die Rechtslage nicht ganz so eindeutig war. Die Lehre aus dem Verfahren: Es führen viele Wege zum Ziel, dass Einkommen und Vermögen bei Assistenzleistungen vom Sozialamt nicht angerechnet werden. Eine Straße des garantierten Erfolges gibt es aber leider nicht. Und die Gerichte sehen eher formelle Probleme, als materiell-rechtliche für deren Lösung sie die UN-Behindertenrechtskonvention hinzuziehen müssten.
Andere Prozesse zu diesem Thema laufen derweil weiter. Ein Verfahren hat bereits das Bundessozialgericht erreicht: Es geht dabei um die Frage, ob das Sozialamt verlangen durfte, dass ein gehörloser Studierender die 15.000 EUR, die für sein Studium angespart hatte, für die Bezahlung der Gebärdensprachdolmetscher ausgeben musste (B 8 SO 25/15 R)