Belgisches Busunglück und deutsches Schadensersatzrecht - Keine Phönix-Sage

16.03.2012 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Medizinrecht

Das Entsetzen über den Tod der 22 Kinder aus Belgien in der Schweiz hat hierzulande die Diskussion über Schadensersatzansprüche von Angehörigen wieder in Bewegung gebracht.

Nach geltendem deutschen Recht würde nämlich vermutlich kaum ein Elternpaar eines ums Leben gekommenen Kindes überhaupt ein Schmerzensgeld erhalten, geschweige denn ein nennenswertes. Die Rechtsprechung hat dazu eine Formel entwickelt (zuletzt vorgetragen vom OLG Karlsruhe -1 U 28/11-) bei der Lektüre einem leicht schummerig wird, wenn man nicht gerade die Versicherer vertritt:

„Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen - wie hier der Unfalltod naher Angehöriger - wird regelmäßig nur da bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen. Die Gesundheitsbeschädigung muss also nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden."

Aber auch wenn die Eltern eines durch eine Behandlungsfehler ums Leben gekommenen Kindes oder die Ehefrau eines überfahrenen Ehemannes danach eine krankheitswertige psychische Krise nachweisen können, die sie in jahrelanger Behandlung und mit einer nachhaltigen psychischen Schädigung zurückgelassen hat, ist das den Gerichten kaum mehr als ein paar Tausender wert. Weil es Kinder, deren Eltern sterben an sich nicht leicht haben, soll auch das Neugeborene, dessen Mutter die Ärzte haben bei der Geburt verbluten lassen, die Haftpflichtversicherung des Gynäkologen nicht in Anspruch nehmen können... bestechende Logik.

Die bayrische Justizministerin Beate Merk hat jetzt erneut ihren "Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Stellung von Angehörigen von Unfallopfern" in die Debatte gebracht. Der Entwurf hat zwei Ansatzpunkte:

Einerseits soll ein neu geschaffener § 844a BGB den "nächsten Angehörigen" im Fall des Todes ihres Ehe- der Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes Schmerzensgeldansprüche sichern.

Außerdem sollen entgegen bisherigem Recht nicht nur gesetzliche Unterhaltsansprüche, sondern ggf. anders begründete Unterhaltsansprüche gegen einen getöteten Menschen Schadensersatzpflichten des Schädigers auslösen. Der Gesetzentwurf spricht zwar von "Unfallopfern", der Gesetzestext nimmt eine solche Einschränkung nicht vor. Auch Menschen, die ihren nächsten Angehörigen durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verloren haben, sollen demnach Ansprüche zugebilligt bekommen. Entsprechende Änderungen gibt es auch im Gentechik-Gesetz, im Arzneimittel- und im Produkthaftungsgesetz etc. pp..

Außerdem werden die Schadensersatzansprüche erweitert: Unterhaltsansprüche sollen nicht mehr auf die gesetzlich geregelten Fälle (im wesentlichen Kinder von Eltern oder auch Ehepartner untereinander) begrenzt werden; auch wenn der Unterhalt nur vertraglich geschuldet ist (in Lebensgemeinschaften), sollen die Schädiger ersatzpflichtig werden. Es ist leicht vorherzusagen, dass die Versicherungen toben werden (Die toben ja schon, wenn es um viel geringere Beträge geht.).

Der Gesetzentwurf sagt (nicht überraschenderweise) nichts über die Höhe der Ansprüche aus: wenn es bei den ca. 3.000 bis 10.000 EUR bliebe, die gegenwärtig oft ausgeurteilt werden, wäre wenig gewonnen, wenn die Beträge in den stelligen Bereich gehen (beispielsweise wenn ein kleines Kind seinen Vater oder seine Mutter verliert), bleibt das immer noch ein bloßer Versuch, den Schmerz und Schaden auszugleichen, aber immerhin keiner, der eigentlich beleidigenden Charakter hat.

Ein wenig stutzig macht, dass Justizministerin Merk behauptet, das Gesetz würde wenig Mehrkosten verursachen... das wäre gerade nicht der gewünschte Effekt.

Das Gesetz, das die CSU im Bundestag einbringen will, löst also längst nicht alle Probleme im Schadensersatzrecht, bringt aber gewisse Verbesserungen. Das ist wenig genug, aber auf jeden Fall geboten.

 

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