Bessere Zahnversorgung für Menschen mit Behinderungen?

12.03.2013 | AutorIn:  Kanzlei Menschen und Rechte | Aktuelles

Zum 1. April 2013 soll die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, die Zahnärzte nur mit Mühe oder gar nicht in ihrer Praxis aufsuchen können.

Die neue Regelung, die zum 1. April 2013 in Kraft tritt, soll der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen. Sie ermöglicht Zahnärzten, die Menschen mit Behinderungen zu Hause oder in einem Pflegeheim aufsuchen und dort behandeln, eine neue Gebührenziffer abzurechnen. Allerdings haben Menschen mit Behinderungen deswegen keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Zahnarzt sie ambulant in ihrer häuslichen Umgebung behandelt. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die neue Leistungsposition 20 Millionen Euro jährlich kosten wird. Es nimmt an, dass jährlich 1,5 Millionen Fällen nach dieser Regelung abgerechnet werden.

Rechtsgrundlage der Neuregelung ist der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz ins SGB V eingefügte Paragraph 82 Abs 2 i SGB V, der lautet:

"2i) Im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ist eine zusätzliche Leistung vorzusehen für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten, die einer Pflegestufe nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind, Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45a des Elften Buches eingeschränkt sind und die die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können."

Die neue Leistung wurde mit der Nummer 171 in den Teil 1 des BEMA-Z aufgenommen. Für das Aufsuchen von Versicherten, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen, ist danach ein Zuschlag in der Abrechnung von 35 Punkten vorgesehen (Bema-Z Nr. 171 a). 35 Punkte sind für den abrechnenden Zahnarzt etwa 28 EUR wert.

Grundsätzlich ist eine solche Leistung sinnvoll. Es fragt sich aber, ob unter dem Aspekt der Inklusion nicht mehr gewonnen wäre, wenn die Patienten um die es geht, in die Lage versetzt würden, Zahnarztpraxen selber aufzusuchen. Dafür würde es helfen, wenn Zahnärzte ihre Praxen barrierefrei zugänglich machten und wenn die Mobilität von Menschen mit entsprechenden Behinderungen erhöht werden würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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