Bundesrat will viel Rabatt auf wenig Verspätung

29.11.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Recht Diskriminiert

Eine gewisse Genervtheit über die Deutsche Bahn AG wurde deutlich, als der Bundesrat am Freitag (28. November 2008) über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Fahrgastrechten verhandelte.

Die Landespolitiker fanden den Gesetzentwurf der Bundesregierung offensichtlich zu gnädig. Sie verlangen jetzt, dass nicht erst ab einer vollen Stunde Verspätung ein Teil des Fahrpreises erstattet wird, sondern schon ab 30 Minuten. Auch die Erstattungssätze zielen deutlich höher:

Während die Bahn im Regierungsentwurf bei einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zurückzahlen soll, wollen die Länder, dass die Hälfte des Kaufpreises an die Kunden zurück fließt. Außerdem verlangen Sie, dass die Mitnahme von Fahrrädern auch im ICE möglich sein soll – das könnte der französische TGV schließlich auch.

Im Ergebnis ist dem Bundesrat natürlich zuzustimmen. Noch schöner wäre es, er hätte auch die Rechte behinderter Fahrgäste verstärkt in den Blick genommen: von Barrierefreiheit ist die Bahn weit entfernt. Wer versucht haben sollte, mit dem Rollstuhl auf einem kleinen Bahnhof aus zusteigen, mit der Schaffnerin in Gebärdensprache zu kommunizieren oder mit mehr als vier RollifahrerInnen gleichzeitig zu verreisen, weiß wovon wir schreiben.

Außerdem erscheinen die Erstattungsregelungen angesichts der Fülle der Verspätungen kaum praktikabel. Deswegen sollte die Bahn am besten gleich die Preise senken, bei 1/3 wären wir dann bereit Verspätungen bis zu 20 Minuten klaglos hinzunehmen...

 

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