Dämmern schon postpräsidiale Persönlichkeitsrechte und warum ratifiziert die BRD das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht?

03.01.2012 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht

In Sachen Wulff scheint bald Zurückhaltung geboten, will man nicht in den Verdacht geraten postpräsidiale Persönlichkeitsrechte zu tangieren...

Außerdem ist es ja auch, Würde hin, Amt her, etwas langweilig, wenn alle gegen einen schreiben. Ich finde an der Sache interessant, dass der strukturelle Aspekt ganz ausgeblendet wird.

Obwohl allgemeine Empörung darüber herrscht, dass hier ein Politiker sich auf verschlungenen Pfaden recht günstige Kredite beschafft hat, ist ein Vorstoß des Bundestagspräsidenten Lammert, der zum Jahreswechsel das Thema "Politiker-Korruption" aufgegriffen hat, weitgehend schweigend übergangen worden.

Dabei ist die thematische Nähe zur Causa Wulff ebenso offensichtlich, wie die politische Brisanz: Immerhin geht es darum, dass Deutschland das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht ratifizieren kann, weil es die erforderliche Umsetzung der Anti-Korruptionstatbestände nicht geleistet hat.

Und das liegt definitiv nicht daran, dass deutsche Politiker ungern das Strafrecht verschärften... ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema ist jedenfalls seit nahezu vier Jahren fertig und wird nicht verabschiedet.

Außerdem streitet der Bundestag, in engem Zusammenhang damit, auch über eine konventionsgerecht Verschärfung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung), die von Rot-Rot-Grün befürwortet und von Schwarz-Gelb scharf abgelehnt wird.

Deutlich hübscher, wenn auch nicht ganz so Tränen reich illustrierbar wie der Rücktritt eines Präsidenten, wäre es, wenn als Konsequenz der Affäre "Wulff" die Anti-Korruptionspolitik der Republik schärfer würde.

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