Diskriminiert in Deutschland: Europa liegt Richtern fern
20.11.2008 | AutorIn: Dr. Oliver Tolmein | Recht Diskriminiert
Gleich drei Klagen mit denen Beamte, die in Lebenspartnerschaften leben, beanspruchen wie Ehepartner behandelt zu werden, hat das Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen.
Angesichts der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG eine bemerkenswerte, angesichts der auch sonst oftmals sturmfesten und erdverwachsenen Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte aber nicht überraschende Entscheidung. Die Hannoveraner Richter befanden: Zwar sehe die nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar anwendbare Richtlinie 2000/78/EG des Rates vor, dass niemand wegen seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden dürfe. Der Europäische Gerichtshof habe jedoch in dem Verfahren C 267/06 (Maruko/Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen) entschieden, dass es Sache der mitgliedstaatlichen Gerichte sei, festzustellen, ob die Situation eines Lebenspartners mit derjenigen eines Ehegatten vergleichbar sei. Diese Frage sei für das deutsche Beamtenbesoldungsrecht zu verneinen. Das klingt zwar schneidig und klar, ist aber grober Unfug. Denn die Prüfung, die der Europäische Gerichtshof verlangt bezieht sich auf die Lebensverhältnisse und nicht darauf, was das entsprechende Gesetz sagt: Dessen diskriminierender Gehalt soll ja gerade erst untersucht werden. Es kommt also darauf an zu prüfen, ob die Situation des Lebenspartners eines Kirchenbeamten mit der Situation eines Ehegatten eines Kirchenbeamten mit Blick auf die Beihilfe vergleichbar ist – eine Frage, die man vernünftigerweise kaum wird verneinen können. Bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz die eigentlich auch für hetersoexuelle weiße nichtbehinderte Richter recht verständlich formulierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und den Grundgedanken des europäischen Antidiskriminierungsrechts besser verstehen werden…