Eine Familie kämpft um Aufklärung eines Verkehrsunfalles - Nebenklagevertretung mal ganz anders

17.05.2009 | AutorIn:  Hirsch | Nebenklage, Strafrecht

Der Zeugenbeweis ist das schwächste aller Beweismittel, das lernen Juristen spätestens im Referendariat. Ein Paradebeispiel dafür ist die Beweisaufnahme im derzeit vor dem Amtsgericht Weißwasser laufenden Prozess gegen Ronald W. wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Ihm wird vorgeworfen, im September 2004 die 17-jährige Marisa A. auf dem Nachhauseweg von der Diskothek angefahren zu haben und weitergefahren zu sein.

Die heute 21-jährige Marisa A. erlitt bei dem Unfall so schwere Verletzungen, dass sie Zeit ihres Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sein wird. Nach über einem halben Jahr im Wachkoma hat sie zwar schon viele Fortschritte gemacht, sitzt aber nach wie vor im Rollstuhl und kann nicht einmal selbstständig essen und trinken.

Der Prozess gegen Ronald W. ist bereits das zweite Strafverfahren, in dem die sächsische Justiz versucht, den Fahrer des Unfallwagens zur Verantwortung zu ziehen. Es ist auch das zweite Strafverfahren, in dem wir Marisa A. als Nebenklägerin vor Gericht vertreten.

Auf den ersten Blick sieht der Fall für die Polizei ganz einfach aus: Der Halter des Unfallwagens, Daniel V., wird noch in der Unfallnacht gestellt, in seinem Hof steht der VW Golf mit deutlichen Unfallspuren. Daniel V. muss pusten, der Alkomat zeigt 2,7 Promille an. In den nächsten Tagen stellt sich heraus, dass Daniel V. nicht allein im Wagen gesessen hat. Ronald W. behauptet, Beifahrer seines Bekannten Daniel V. gewesen und am Unfallort ausgestiegen zu sein. Daniel V. sei dann einfach weitergefahren.

Die vermeintliche Einfachheit des Falles mag mit ein Grund dafür sein, dass von Anfang an kaum Beweise gesichert werden. Polizei und Staatsanwaltschaft kommen jedoch bald Zweifel an Ronald W.s Aussage. Ausgerechnet der einzige Zeuge, der Ronald W. am Unfallort gesehen haben will, kommt kurz vor der ersten Verhandlung selbst bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Zu beklagen sind aber auch schwere Versäumnisse seitens der Ermittlungsbehörde. Die zuständige Staatsanwältin gibt ein Fasergutachten in Auftrag, dessen Durchführung das LKA ablehnt. Es könnten keine beweiserheblichen Untersuchungen stattfinden, heißt es, denn schließlich hätte Ronald W. schon vor der Tat einmal im Wagen des Daniel V. gesessen haben können.

Auf dem Fahrersitz, so Daniel V., hat Ronald W. aber vor dem Unfall nie gesessen. Dass außerdem das Fehlen von Faserspuren des Ronald W. auf der Fahrerseite dessen Fahrereigenschaft ausschließen könnte, wird nicht in Betracht gezogen. Statt auf der Durchführung der Untersuchung zu bestehen ordnet die Staatsanwältin noch vor Anklageerhebung an, dass Ronald W. und Daniel V. ihre Kleidung zurückerhalten.

Als Beweismittel bleiben so im Verfahren gegen Daniel V. nur noch die vielen jugendlichen Zeugen, die sich in der stockdunklen Nacht, größtenteils alkoholisiert und in Sorge um Marisa, am Unfallort eingefunden haben. Man kennt sich im Raum Weißwasser, Loyalitätskonflikte stehen im Raum. Unser Beweisantrag auf Einholung eines kriminaltechnischen Fasergutachtens wird als völlig ungeeignet abgelehnt, weil sämtliche Spuren bereits vernichtet sind. Die Gerichte gelangen zu der Überzeugung, der Zeuge Ronald W. habe den Wagen gesteuert. Daniel V., angeklagt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wird wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt.

Er sei bloß Beifahrer gewesen, weshalb sein Verhalten lediglich den Tatbestand der Beihilfe durch Unterlassen zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort des Zeugen Ronald W. erfülle.

Jetzt, im Verfahren gegen Ronald W., sagen die meisten Zeugen ein viertes Mal aus, 4½ Jahre nach dem Unfall. Mancher ringt um Erinnerung, mancher weniger. Die meisten können kaum noch trennen zwischen selbst Wahrgenommenem, Gehörtem und eigenen Schlussfolgerungen. Auf Nachfrage relativiert sich fast alles, eine Aufklärung des Falles erscheint immer unmöglicher. Stück für Stück entsteht jedoch in Nuancen ein neues Bild des Geschehens. Daniel V. ist schließlich rechtskräftig verurteilt, sitzt nicht mehr auf der Anklagebank. Seine Freunde und Bekannten können ihn belasten, ohne dass es Folgen für ihn hat. Übereinstimmend sagen sie nun aus, Daniel V. sei häufiger betrunken Auto gefahren, sogar einmal gegen einen Baum.

Eine Zeugin, die 2004 sowohl gut mit Marisa A. befreundet als auch mit Daniel V. intim war, berichtet erst jetzt, Daniel V. habe ihr damals mehrmals gestanden, selbst gefahren zu sein. Als sich Gericht und Staatsanwaltschaft darüber echauffieren, dass die Zeugin dann ja vor dem Landgericht falsch ausgesagt haben müsse, wirkt sie stark verunsichert. Sie scheint nun drauf und dran zu sein, ihre Aussage zu revidieren und an ihrer alten Aussage festzuhalten, um dem Vorwurf der Falschaussage zu entkommen.

Unsere Frage, ob die Staatsanwältin ihr in der Verhandlung vor dem Landgericht Görlitz mit einer Vereidigung gedroht habe, bejaht die Zeugin. Was die Staatsanwältin derart auf die Palme bringt, dass sie der Zeugin aufgebracht androht, sie "stehenden Fußes zu verhaften". So nehmen juristische Eitelkeiten Einzug in dieses Verfahren, die Aufklärung des Falles gerät in den Hintergrund.

Die Eltern unserer Mandantin kämpfen um Aufklärung der Frage, wer wirklich gefahren ist. Ihnen geht es darum, dass der Richtige zur Verantwortung gezogen wird, und an der Täterschaft des Ronald W. haben sie begründete Zweifel.

Aber selbst, wenn sich nun herausstellen sollte, dass Daniel V. am Steuer saß, hat die Sache einen Haken: Daniel V. könnte nur noch zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme stellt. Wir als Nebenklagevertreter sind dazu nicht berechtigt.

Wahrscheinlicher im Falle eines Freispruchs ist, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Ein noch besseres Paradebeispiel für die Schwäche des Zeugenbeweises ist in Sicht.

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