Entschädigung Anschlags-Opfer Berlin

23.12.2016 | AutorIn:  Oliver Tolmein | Aktuelles

Die Verletzten und Hinterbliebenen der Opfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz haben Entschädigungsansprüche - aber nicht nach dem Opferentschädigungsgesetz

Der "Spiegel" sieht eine "Rechtslücke" und schreibt in seiner Online-Ausgabe: "Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung." Tatsächlich regelt das "Opferentschädigungsgesetz" (OEG) in Paragraph 1 Absatz 11, dass es keine Entschädigung nach diesem Gesetz gibt, wenn der Angriff mit einen Kraftfahrzeug verübt wurde. Auch ein LKW ist ein Kraftfahrzeug. Das liegt daran, dass hier ein anderes Sicherungssystem greift: Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) regelt in Paragraph 12 Ansprüche von Menschen gegen einen gesondert gebildeten Entschädigungsfonds. Ein Beispiel dafür ist

"wenn für den Schaden, der durch den Gebrauch des ermittelten oder nicht ermittelten Fahrzeugs verursacht worden ist, eine Haftpflichtversicherung deswegen keine Deckung gewährt oder gewähren würde, weil der Ersatzpflichtige den Eintritt der Tatsache, für die er dem Ersatzberechtigten verantwortlich ist, vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat."

So liegt es bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz: Da der Fahrer Menschen verletzen und töten wollte, wird die Haftpflichtversicherung des LKW dafür nicht aufkommen. Dafür steht dann aber der Entschädigungsfonds ein. Die Leistungen des "Entschädigungsfonds" können unter Umstände besser, kaum aber schlechter sein, als die nach dem OEG. Es kann vom Entschädigungsfonds nämlich unter bestimmten Voraussetzungen auch Schmerzensgeld gefordert werden. Auf Schmerzensgeld besteht nach dem OEG kein Anspruch. Da es sich bei dem Entschädigungsfonds im Grunde um Zivilrechtliche Ansprüche handelt, können diese auch in anderer Hinsicht besser bemessen sein, als die öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach dem OEG.

Wenn Sie als Verletzte oder Hinterbliebene betroffen sind und Fragen haben, können Sie sich an uns wenden. 

 

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