Ethikrat übt sich in Recht: Für Intersexuelle ein "anderes" Geschlecht schaffen?!

27.02.2012 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Recht Diskriminiert

Geht es nach dem Deutschen Ethikrat, gibt es bald neben den leidlich bekannten Geschlechtern "männlich" und "weiblich" noch eines: "anderes".

In einer Gesellschaft, in der es Mainstream ist Abseits des Mainstreams zu leben, könnte es ein Renner sein, irgendwo amtlich attestiert zu bekommen, dass man etwas "anderes" wäre, als die vielen, die nur zum entweder (Mann) oder (Frau) gehören.

Aber: wer darf sich als "anderes" bezeichnen lassen? Und was, wenn Mensch das Etikett wieder los sein will? Denn mit dem neuen Geschlecht gibt es umgehend familienrechtliche Probleme: Wenn die Ehe voraussetzt, dass der eine Partner Mann, die andere Partnerin Frau ist können "andere" nicht heiraten. Wenn die Lebenspartnerschaft voraussetzt, dass man gleichen Geschlechts ist, können "andere" allenfalls untereinander eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Was aber wenn "anderes" und Mann oder Frau und "anderes"sich binden wollen, bis irgend jemand sie scheidet?

Der Ethikrat meint (Mehrheit): nur die Lebenspartnerschaft soll "anderen" möglich sein. Die Minderheit will ihnen auch die Ehe öffnen.

Ich finde ja schon die Bezeichnung "anderes" wenig gelungen, "mein eigenes" erscheint mir selbstbewusster.

Aber den ersten Prozess eines Menschen mit dem wie auch immer benannten Geschlecht, dem dann untersagt wird, zu heiraten, den möchte ich gerne führen...

Aber bis dahin wird es wohl noch länger dauern. Jetzt hat erst mal die CSU erklärt, dass mit ihr nur "Mann" und "Frau" zu machen seien, ganz gewiss aber kein drittes Geschlecht.

Mehr Informationen zum Thema hier: Intersexuelle zwischen Recht und (Biopolitik) 

 

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