Fotograf von "Bild" ist auch nur Opernbesucher - und hat kein Recht aufs eigene Bild

14.03.2013 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Allgemein

Wer in die Oper geht, will nicht nur (und manchmal auch gar nicht) seine Garderobe ausführen, sondern zuhören und zuschauen. Klackendes Blitzlichtgewitter kann da stören.

Deswegen muss man nicht nur sein Handy ausschalten, sonder auch die Spiegelreflex, was Pressefotografen böse aufstoßen kann - vor allem wenn sie eine gute Fotostory wittern und als "Bild"-Reporter sonst eher opernfern leben dürften.

Also klagte ”Bild” gegen die Oper - und unterlag nun vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in der Berufung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Es ging um Tilman Knabes "Samson et Dalila" Inszenierung, die im Mai 2009 Premiere hatte. Knabe gilt den Medien als Skandalregisseur, der Nackte auf die Bühne bringt und auch sonst gerne mal provoziert.

In Köln hatte seine Inszenierung aber zuerst einmal nicht das Publikum erregt, sondern den Opernchor. Zahlreiche Sängerinnen und Sänger hatten sich angesichts grausamer Gewaltszenen und Massenvergewaltigungen krank gemeldet. Selbst die "Welt" kommentierte das knapp:

"Erklären lässt sich der kollektive Gang zum Arzt nur damit, dass der konfrontative Regiestil an Köln bisher vorbei gegangen ist. Da kann ein Knabe noch schockieren."

Vor dem OVG NRW wurde nun aber nicht die Inszenierung beurteilt, sondern die Frage, ob die Oper "Bild" verpflichtet sein könnte, Fotojournalisten bei Premierenaufführungen eigene Aufnahmen zu gestatten. Das haben die Richter verneint. Das geltend gemachte Recht, eigene Fotos aufzunehmen, ergebe sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlich geschützten Presse- und Informationsfreiheit.

Zwar sei die Oper Köln grundsätzlich zur Auskunftserteilung auf konkrete Anfragen der Presse verpflichtet. Jedoch stehe die Art und Weise der Auskunftserteilung in ihrem Ermessen.

Dabei müsse sie dem presserechtlich geschützten Wunsch des Klägers, über eine bestimmte Aufführung einen Bildbericht erstellen zu wollen, Rechnung tragen. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass wesentliche Fakten zur Inszenierung mitgeteilt würden und ergänzend eine Auswahl an Bildaufnahmen aus der Probenarbeit angeboten werde.

Mit Blick auf die Pressefreiheit sei aber nicht zu beanstanden, Journalisten denselben Verhaltensregeln zu unterwerfen, die die Oper im Interesse einer ungestörten Aufführung und mit Rücksicht auf berechtigte Belange der Darsteller jedem anderen Besucher abverlange.

Das klingt jedenfalls überzeugender, als der aufklärerische Impetus und das plötzliche Kulturinteresse von "Bild".

(OVG NRW Az.: 5 A)

 

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