Gehe unschuldig ins Gefängnis, ziehe 25 EUR ein...

20.11.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht

Die Justizminister der Länder verkünden stolz: Opfer von Fehlurteilen können schon bald mit einer mehr als doppelt so hohen Haftentschädigung wie bisher rechnen.

"Möglichst ab Sommer 2009" sollen zu Unrecht inhaftierte Menschen statt (wie seit 1987) 11 künftig 25 Euro erhalten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Entscheidung und fordert das "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" so zu ändern, dass künftig 100 Euro pro Tag gezahlt werden müssen, die jemand zu Unrecht im Knast verbringt. Die Mehrausgaben seien durchaus finanzierbar, sagte DAV-Präsident Hartmut Kilger.

Berlin wende beispielsweise pro Jahr 95.000 Euro an Haftentschädigung auf, das Saarland gibt zwischen 80.000 Euro und 90.000 Euro aus, Hamburg 45.000 Euro, Niedersachsen zwischen 50.000 und 60.000 Euro. In Zeiten der Bankenkrise und der Krise in der Autoindustrie sind das nicht mal Peanuts. Freiheit ist ein billiges Gut!

Die Justizminister konnten keine genauen Zahlen nennen, wie viele Menschen zu Unrecht inhaftiert werden. Im Durchschnitt werden pro Jahr in Deutschland 70000 Tage zu Unrecht verbüßter Haft pro Jahr entschädigt. Man sollte aber berücksichtigen, dass es enorm schwierig ist, einen Anspruch auf Haftentschädigung überhaupt durchzusetzen. Tatsächlich liegt die Zahl der zu Unrecht verbüßten Hafttage also vermutlich deutlich höher. So wichtig eine angemessen hohe Haftentschädigung also ist (auch 100 EUR erscheinen da nicht gerade umwerfend) – noch wichtiger erscheint es, die Verfahren so durchzuführen, dass die Zahl unschuldig Inhaftierter sinkt...

 

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