Gesetz beschlossen: Cannabis als Medizin

19.01.2017 | AutorIn:  Redaktion | Aktuelles, Medizinrecht

Der Bundestag hat einstimmig beschlossen, dass die Krankenkassen künftig Cannabis als Medizin unter bestimmten Bedingungen bezahlen müssen. Das ist auch ein später Erfolg unseres Verfahren zur Erlaubnis des Eigenanbaus.

Das neue Gesetz (hier der Link zur Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die angenommen worden ist) soll zum 1. März 2017 in Kraft treten. Allerdings wird bis dahin voraussichtlich noch nicht ausreichend viel Medizinalhanf in den Apotheken zur Verfügung stehen. Deswegen wird voraussichtlich noch einige Zeit der Eigenanbau von Cannabis zulässig sein.

Voraussetzung für die Kostenübernahme der Verordnung von Cannabis als Medizin durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nach § 31 Abs 6 SGB V (neu):

  • Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.
  • Es gibt keine Alternative zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln.
  • Es besteht die Aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.
  • Die ausdrückliche Selbst-Verpflichtung an einer Begleitforschung teilzunehmen ist nicht mehr Voraussetzung für die Bewilligung der Kostenübernahme. Die auf 5 Jahre angelegte Begleitforschung findet allerdings in anonymisierter Form statt. Patienten könnten aber ggf. versuchen sich gegen die Teilnahme an der Begleitforschung zu wehren (allerdings erscheint zweifelhaft, ob das sinnvoll ist).  

Die Verschreibung muss durch einen Kassenarzt erfolgen. Es ist ein Betäubungsmittelrezept auszufüllen. Als monatliche Höchstmenge sieht das Gesetz bei Cannabis in Form getrockneter Blüten 100.000 mg vor. Die Kostenübernahme muss von der Krankenkasse genehmigt werden, die aber, so der Gesetzeswortlaut, "nur in begründeten Ausnahmefällen" ablehnen kann. Dafür holt sie ein Gutachten des MDK ein. Bei SAPV-Patienten muss die Genehmigung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Bei anderen Patienten gelten die Fristen des § 13 Abs 3a SGB V.

Nach Abschluss der Begleitforschung, also voraussichtlich im Herbst 2022, soll dann der Gemeinsame Bundesausschuss "das Nähere" zur Leistungsgewährung.

Nicht geregelt werden konnte in dem Gesetz, wie die privaten Krankenkassen mit Cannabis als Medizin umgehen. Aber es ist zu erwarten, dass sie in ähnlichem Maße die Kosten tragen wie die GKV. 

Viele Detailfragen sind noch nicht geregelt. Vor allem ist nicht geklärt, dass die Verordnung von Cannabis außerhalb des Budgets der Ärzte erfolgt.  

 

Zurück zur Übersicht