Grundrechte im Maßregelvollzug: Beamte machens auch nicht immer besser...

18.01.2012 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat sich wieder mal mit dem Maßregelvollzug auseinandergesetzt: diesmal ging es um die Privatisierung des Maßregelvollzugs in Hessen und die Frage, was die privaten Pflegekräfte in der Anstalt dürfen - nicht viel, meinen die Verfassungsrichter, aber haben die Verfassungsbeschwerde des Maßregelvollzugspatienten dennoch abgewiesen.

Der war, wie es in der Entscheidung so schön heißt

"von Pflegekräften der heute unter dem Namen Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie Haina betriebenen Maßregelvollzugsklinik, in der er untergebracht ist, gewaltsam in Einschluss genommen (worden). Der diensthabende Arzt und über diesen der leitende diensthabende Arzt wurden nachträglich informiert."

Die Kritik daran: Die Pflegekräfte seien keine öffentlich-rechtlichen Bediensteten -und durften deswegen nicht so einschneidend in die Rechte des Patienten eingreifen. Das sehe die Verfassungsrichter anders, solange die Bediensteten der privaten Maßregelvollzugsklinik "grundrechtseingreifende Tätigkeiten nur insoweit ausführen dürfen, als diese durch Weisungen der Leitungspersonen so programmiert sind, dass keine Ermessensspielräume verbleiben oder im Einzelfall verbleibende Ermessensspielräume durch Angehörige der Leitungsebene ausgefüllt werden."

Großen Wert legen die Verfassungsrichter auch auf die Feststellung, dass der hessische Maßeregelvollzug nur formell privatisiert worden sei:

"Die privaten Maßregelvollzugskliniken bleiben vollständig in der Hand eines öffentlichen Trägers, des Landeswohlfahrtsverbandes, und sind damit von erwerbswirtschaftlichen Motiven und Zwängen freigestellt. Eine Auslieferung der Vollzugsaufgabe an Kräfte und Interessen des privatwirtschaftlichen Wettbewerbs, die den gesetzlichen Vollzugszielen und der Wahrung der Rechte der Untergebrachten systemisch zuwiderlaufen können, findet nicht statt."

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf aus unserer Kanzlei, die regelmäßig Maßregelvolluzugspatienten vertritt und die in Verfahren verteidigt, in denen die Unterbringung im Maßregelvollzug droht, hat vorab im Interview mit dem Deutschlandfunk schon hervorgehoben, dass die Frage "staatlich" oder "privat" zwar wichtig ist, aber auch ein staatlich organisierter Maßregelvollzug, in dem nur Beamte beschäftigt sind, keinerlei Gewähr dafür bietet, dass es dort stets und in ausreichendem Maß mit rechten Dingen zugeht:

"Ich vertrete aber nicht die Auffassung, dass Beamte immer diejenigen sind, die unbedingt qua ihrer Stellung rechtsstaatlicher handeln als andere Menschen in anderen Beschäftigungsverhältnissen letztendlich. Sondern man muss Kontrollmechanismen einziehen, man muss die Aufsicht, die Kontrollmechanismen tatsächlich auch ausüben, damit gewährleistet ist, dass sowohl in ausschließlich staatlich geführten Kliniken zum Beispiel oder in teilprivatisierten Formen diese Kontrollen auch funktionieren."

BVerfG 2 BvR 133/10

 

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