Handreichung zu Cannabis-Eigenanbau fertiggestellt

21.08.2016 | | Aktuelles

Was Sie beachten müssen, wenn Sie selbst Cannabisblüten als Medizin anbauen wollen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 6. April 2016 (3 C 10.14) die Bundesopiumstelle verpflichtet unter bestimmten Umständen den Eigenanbau von Cannabisblüten als Medizin zu genehmigen. Wir erläutern in einer Handreichung wie es geht und was Sie gegebenenfalls beachten müssen. Das ersetzt allerdings nicht unbedingt eine anwaltliche Begleitung.

Der Rechtsstreit um den Eigenanbau von Cannabisblüten als Medizin hat alles in allem 16 Jahre gedauert. Jetzt werden die ersten Eigenanbaugenehmigungen für Mandanten von uns erteilt. Das Zeitfenster ist möglicherweise aber eng, denn der Bundestag will als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch dieses Jahr einen Gesetzentwurf beschließen, der ermöglicht, dass die Krankenkassen die Kosten für Cannabisblüten als Medizin übernehmen. Der Bedarf an Cannabis-Blüten soll anfangs durch Importe aus Canada und den Niederlanden gedeckt werden. Später soll auch in Deutschland von Unternehmen Cannabis als Medizin angebaut und über die Apotheken verkauft werden. Eigenanbaugenehmigungen werden voraussichtlich nur befristet bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, an dem der Bedarf der Patientinnen und Patienten aus der Apotheke gedeckt werden kann - und das wird möglicherweise bereits im Frühjahr 2017 der Fall sein. In einer Handreichung erläutern der Arzt Dr. Franjo Grotenhermen von ACM und Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein was man tun kann, um bis dahin eine Genehmigung für den Eigenanbau zu erhalten.   

In Verbindung stehende Artikel

 

Zurück zur Übersicht