Kleines Ärgerfeuerwerk zum Jahresende

30.12.2011 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Behindertenrecht

Wer Sozialrecht macht, muss hart im Nehmen sein - als Betroffener hat man meistens das Pech, dass man es sich nicht aussuchen kann. Da steht man als Anwalt grundsätzlich besser da (man hätte sich ja auch für das Spezialgebiet Internetrecht entscheiden können).

Aber manchmal packt einen bei aller Abgebrühtheit doch der Grimm (und man wünscht sich die Gegenseite in den Backofen des Hexenhauses).

Der Mandant hat sich nach mehr als einem Jahr(!) erfolglosen Wartens auf die Bescheidung seines Antrags (er benötigt eine Rund-um-die-Uhr-Pflegeassistenz und bekommt dafür derzeit gerade mal 3400 EUR pro Monat, benötigt aber das Vierfache) an einen Anwalt gewendet (an uns).

Wir haben einen kleinen Brandbrief an die Behörde verfasst, eine 3 Wochen Frist für die Entscheidung über den Antrag gesetzt und mit Untätigkeitsklage gedroht - ein schärferes Schwert hat das Sozialgerichtsgesetz leider nicht zu bieten.

Einen Tag vor Ablauf der Frist antwortet die Behörde per Fax und teilt mit, der Mandant sei letzten Endes selber schuld, denn er habe "trotz mehrfacher Aufforderung" nicht näher bezeichnete "Unterlagen" nicht eingereicht, es fehle auch ein ausgefüllter Formantrag, auch habe er keinen Tagesplan vorgelegt, aus dem hervorgehe, wie die Pflege ablaufen solle und er habe auch nicht mit der Pflegekasse verhandelt, wie die sich denn an der Pflege beteiligen wolle... Und das wars.

Ich habe jetzt ein Fax zurückgeschickt: Die Behörde soll innerhalb von drei Tagen nachweisen, wann sie welche Unterlagen angefordert hat und wieso das Voraussetzung für die Entscheidung über den Antrag sei.

Außerdem habe ich sie darauf hingewiesen, dass das Ausfüllen eines Formblattes keine Bewilligungsvoraussetzung ist (§ 9 SGB X), dass sie einen Amtesermittlunsgspflicht haben, mein Mandant dagegen keine Pflicht mit anderen Leistungsträgern zu verhandeln und dass der Tagesablauf meines Mandanten die Behörde gar nichts angeht, wenn der Pflegebedarf feststeht, was hier zumindest bislang der Fall war, denn die 3400 EUR pro Monat werden ja auch für 24 Stunden Pflege Assistenz gezahlt...

Ein kleines Ärgerfeuerwerk zum Jahresabschluss... mal sehen ob es trifft. Ansonsten demnächst mehr von der Untätigkeitsklage.

 

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