Kusch! Leider noch nicht...

03.12.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht

In Büro und Wohnungen von Hamburgs ehemaligem Justizsenator Roger Kusch hat die Polizei Informationen über weitere Selbstmord-Kandidaten sichergestellt.

Die Objekte waren am Donnerstag und am Sonnabend vergangener Woche durchsucht worden. Angaben dazu, um wie viele Fälle es sich handelt, machten am 1. Dezember weder die Hamburger Gesundheitsbehörde noch die Polizei. Kusch gab an, am vergangenen Freitag eine 97-jährige Frau aus Nordrhein-Westfalen bei ihrem Suizid begleitet zu haben. Deshalb beschäftigt der Fall Kusch nun sowohl die Staatsanwaltschaft Hamburg als auch die in Duisburg. Die beiden Behörden prüfen den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Die Duisburger gehen aber davon aus, dass die Ermittlungen in der Hansestadt gebündelt werden, wie ein Sprecher mitteilte.

Quelle: NDR

Kuschs Aktivitäten erinnern sehr an die Vorgehensweise des Alternativmediziners Professor Julius Hackethal in den Achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Allerdings konnte auch Hackethal damals nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, weil entgegen landläufiger Ansicht der assistierte Suizid in Deutschland nicht strafbar ist.

Selbst für die illegale Beschaffung verschreibungspflichtiger Medikamente fallen Sanktionen hierzulande sehr milde aus: Der 5. Strafsenat hat in einem derartigen Fall mit einer programmatisch gemeinten Entscheidung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, also noch eine mildere Sanktion als eine Geldstrafe.

Roger Kusch kann also gelassen weiter agieren. Dass seinem Sterbehilfeverein das Finanzamt aber die Gemeinnützigkeit nicht aberkennt, ist bedauerlich.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein diskutiert am 3. Dezember im NDR-Fernsehen (Menschen und Schlagzeilen) über die Aktivitäten des Dr. Kusch (auch genannte: der guillotinierende Lächler).

 

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