Last Minute Lebensende aber teuer

03.12.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht, Medizinrecht

Dass bei Roger Kusch Razzia war, tut einem nicht wirklich Leid – aber interessanter als die strafrechtliche Verfolgung des missionarischen Sterbehelfers, erscheint eine Auseinandersetzung mit dem wirtschaftlichen Rahmen seines Handelns.

Fünf Menschen ein paar mal getroffen, ein paar Wortwechsel auf Video gebannt, vielleicht ein tödlich wirkendes Medikament besorgt - Roger Kusch, der ehemalige Hamburger Justizsenator muss wenigstens nicht sagen "außer Spesen nichts gewesen".

Achttausend Euro veranschlagt er pro Begleitung in den Tod – das dürfte für ihn so gut wie brutto für netto raus kommen. Wucher? Interessant wäre so oder so, als was er diese Gelder beim Finanzamt angibt – und zu welchem Umsatzsteuersatz? Zahlt Roger Kusch Gewerbesteuer (Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein "freier Beruf" ist)?

Und bei wem hat er das Gewerbe - welches eigentlich? - angemeldet? Erstaunlich ist auch, dass der Verein "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.", dessen Name verspricht, was Dr. Roger Kusch dann persönlich für teures Geld umsetzt, als gemeinnützig anerkannt ist (Mit Bescheid vom 5. Februar 2008 vom Finanzamt Hamburg-Nord unseren Verein, Steuer-Nr. 17/410/02813).

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