Pflegebedürftigkeit - neue Begriffe, nicht mehr Geld

03.02.2009 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Aktuelles

Zwei Jahre lang hat der Beirat des Bundesgesundheitsministeriums getagt, gerechnet, geforscht und geschrieben. Jetzt sind die 158 Seiten Gutachten mit Anhang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff veröffentlicht:

Anstelle von 3 Pflegestufen soll es künftig 5 Bedarfsklassen geben, der Pflegebegriff wird deutlich erweitert und die Einstufung deutlich komplizierter (als wäre sie heute einfach).

Für Menschen mit Demenzen und geistigen Behinderungen wird sich wahrscheinlich einiges verbessern, aber weil die Umsetzung weitgehend kostenneutral verlaufen soll, werden Leistungen für andere sich wohl verschlechtern...

Für Anwälte jedenfalls bleibt einiges zu tun. Mehr zum Thema im Biopolitik-Blog auf faz.net und demnächst dann auch wieder hier.

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