Stationäre Rehabilitation trotz Demenzerkrankung

13.08.2018 | AutorIn:  Oliver Tolmein | Medizinrecht, Recht Besonders, Behindertenrechtskonvention

Das LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch bei fortgeschrittener Demenz eine positive Prognose für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen möglich ist. Es muss auf die konkret-individuellen Rehabilitationsziele abgestellt werden (Az.: L 11 KR 1154/18).

Die Versicherte hat sich - nachdem die Krankenkasse gestützt auf ein Gutachten des MDK die Reha-Maßnahme abgelehnt hat - die Reha-Maßnahme selbst beschafft und in Begleitung ihres Ehemannes einen vierwöchigen Aufenthalt im Alzheimer-Therapiezentrum durchgeführt. Dabei sind Kosten i.H.v. rund 5.600 Euro entstanden, die die Versicherte nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht von der Krankenkasse verlangt hat. 

Die Berufung war erfolgreich. Das LSG Stuttgart hat die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten verurteilt.

 

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