Vertrauen auf Halbfunktionär in Weiß und das Patientenrechtegesetz

02.02.2012 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Medizinrecht

Eine der bemerkenswertesten Reaktionen auf den (auch so schon nicht gerade inspirierten) Entwurf für ein Patientenrechtegesetz hat etwas auf sich warten lassen, kommt jetzt aber dafür um so um die Ecke gedachter daher.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, deren Präsident der Chirurg Professor Theodor Windhorst aus Bielefeld (vgl. die Bielefeld-Verschwörung) ist, begrüßt den Gesetzesentwurf zwar grundsätzlich, befürchtet aber doch, dass er "das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Behandeltem konterkariert." Dadurch werden die Patienten, nach Windhorsts Ansicht, zwar "juristisch gestärkt", dies geschehe aber "auf Kosten der Versorgung". Ärzte dürften nicht zum "Freiwild für Juristen" werden.

Wenn Herr Windhorst sich so anlässlich eines Strafverfahrens in dieser Weise geäußert hätte, in dem ein Kassenarzt als Beauftragter der Krankenkasse (im Sinn des § 299 I StGB) qualifiziert und deswegen verurteilt wurde, wie es neuerdings gelegentlich geschieht, hätte man ja noch Verständnis.

Mit Blick auf den Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes erscheinen die Äußerungen des Ärztefunktionärs aber geradezu grotesk.

Ausdrücklich wendet sich der Entwurf gegen alle in den letzten Jahren in der rechtspolitischen Debatte geäußerten Vorschläge, die eine spürbare Ausweitung der Patientenrechte zur Folge hätten:

Weder die Bildung eines übergreifenden Entschädigungsfonds für Patienten nach österreichischem Vorbild, noch die vielfach geforderten Beweiserleichterungen für einfache Behandlungsfehler werden im Entwurf normiert. Begründet wird dies im Referentenentwurf recht schematisch mit "Problemen der Finanzierbarkeit" und den "Gefahren einer Defensivmedizin."

Auch die Beschränkung der Dokumentationspflicht für die Behandlung auf zehn Jahre und die Begrenzung, die Behandler längst nicht in allen Fällen verpflichtet, über von Ihnen erkannte Behandlungsfehler aufzuklären, wirken nicht gerade so, als ob hier ernste zum Freiwild gemacht werden sollten.

Es ist aber schon recht bemerkenswert, wenn ein an so herausgehobener Stelle tätiger Arzt der Auffassung ist, dass Patienten weniger Vertrauen zu ihren Ärzten haben, wenn sie ihre Rechte nicht nur in Urteilen nachlesen können, die einen eng liegenden Stellen veröffentlicht sind, sondern in allgemein zugänglichen (auch nicht gerade leicht zu lesenden) Gesetzen. Offensichtlich wird hier Vertrauen auf informierter Grundlage mit Vertrauensseligkeit verwechselt.

Bleibt für die Zukunft des Arzt-Patientenverhältnisses zu hoffen, dass Windhorst hier nicht die Mehrheitsfraktion der Behandler stellt.

 

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